OLG Frankfurt: Sofortüberweisung als alleiniges Zahlungsmittel im Online-Shop ausreichend
Die Auswahl der Zahlungsarten im Onlineshop ist ein wichtiger Punkt, dem jeder Onlinehändler genügend Beachtung schenken sollte. Während für den Kunden der Kauf auf Rechnung das wohl beliebteste Zahlungsmittel ist, ist für den Händler die Sofortüberweisung deutlich beliebter, da diese für ihn im Vergleich zum Kauf auf Rechnung nahezu risikolos ist. Grundsätzlich sind Online-Händler verpflichtet, mindestens ein gängiges und zumutbares Zahlungsmittel ohne zusätzliche Gebühren anzubieten. Die Frage, ob es ausreichend ist, wenn ein Online-Portal die Sofortüberweisung, als einziges kostenloses Mittel zur Bezahlung anbietet, hatte in zweiter Instanz das OLG Frankfurt a.M. entschieden (Urt. v. 24.08.2016, Az: 11 U 123/15).