LG Potsdam zum Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Verderblichkeit einer Flasche Cognac des Jahrgangs 1919 und Entfernung der Cellophanverpackung
Das LG Potsdam hat hinsichtlich der Rückgabe eines im Fernabsatz erworbenen Cognacs aus dem Jahre 1919 entschieden, dass es sich hierbei nicht um verderbliche Ware im Sinne des § 312 d Abs. 4 Nr. 1 BGB handle. Ein Widerrufsrecht könne in diesem Falle zwischen den Parteien nicht ausgeschlossen werden.