LG Wuppertal: Wettbewerbsverstoß bei Veröffentlichung einer jugendschutzgefährdenden Verpackung eines Videospiels
Online-Händler, die Videospiele oder Filme verkaufen, die mit USK oder FSK 18 Angaben versehen sind, müssen die Vorgaben des Jugendschutzes beachten, da diese auf die Liste jugendgefährdender Medien aufgenommen (indiziert) wurden. Das LG Wuppertal (Urt. v. 19.05.2017) hatte die Frage zu klären, ob bereits die Veröffentli-chung der Verpackung eines indizierten Videospiels einen Wettbewerbsverstoß darstellt, obwohl tatsächlich nur die nicht indizierte Version des Videospiels zum Verkauf angeboten wurde.