VG Bayreuth: Einsatz von Facebook Custom Audience ohne Einwilligung ist rechtswidrig
Der Einsatz von Facebook Custom Audience verstößt gegen das Datenschutzrecht. Das hat das Verwaltungsgericht Bayreuth am 08.05.2018 in einem von einem Online-Shopbetreiber geführten Eilverfahren gegen das das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) entschieden. Was war geschehen? Ein Online-Shopbetreiber hatte das Werbetool „Custom Audience“ zur Erstellung einer Kundenliste zu Werbezwecken auf seiner Seite im Einsatz. Dabei nutzte der Händler insbesondere E-Mail Adressen seiner Kunden, die im Rahmen des Bestellvorgangs erhoben wurden. Eine Einwilligung der Kunden in die Nutzung ihrer E-Mail Adresse für Custom Audience lag nicht vor. Das BayLDA ordnete daher in einem Bescheid die Löschung der erstellten Kundenlisten an. Der Shopbetreiber war der Auffassung, dass sein Vorgehen rechtmäßig war, da er mit Facebook einen Vertrag zur Auftragsdatenverarbeitung geschlossen habe. Die Entscheidung Das VG Bayreuth urteilte, dass der Einsatz von Custom Audience ohne vorherige Einwilligung rechtswidrig ist. Der Shop-Betreiber kann sich bei der Übermittlung der E-Mail Adressen nicht auf die Auftragsdatenverarbeitung als Rechtsgrundlage stützen. Voraussetzung hierfür ist, dass der Auftragnehmer weisungsgebunden ist. Es liege aber alleine im Ermessen von Facebook welcher der Kunden Werbung erhalten und welche nicht. Eine weitere Rechtgrundlage wie das sog. „Listenprivileg“ auf die die Übermittlung der personenbezogenen Daten gestützt werden kann, gebe es nicht, denn bei [...]