Rabatte?- aber richtig! Rechtliche Fallstricke bei Online-Rabattaktionen
Hier finden Sie Infotmationen zur Durchführung von Rabattaktionen in Online-Shops. Hierbei bestehen rechtliche Vorgaben. 1. Relevanz für den Onlinehandel Wer eine Rabattaktion in seinem Online-Shop plant, sollte die rechtlichen Fallstricke kennen, damit die Verkaufsaktion im Nachhinein nicht zu kostenpflichtigen Abmahnungen führt. Wie die Werbung mit Preisnachlässen richtig gestaltet wird, erfahren Sie in diesem Beitrag. 2. Rechtliche Begutachtung Nach Wegfall des Rabattgesetzes und der Zugabenverordnung, die strenge Regeln bei der Preisgestaltung vorgesehen haben, gilt der Grundsatz der Preisgestaltungsfreiheit. Online-Händler dürfen ihre Preise selbst festlegen und somit auch mit Rabattaktionen werben. Rechtliche Grenzen für die Werbung mit Preisnachlässen beinhalten das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), im Speziellen der § 5 UWG und das Telemediengesetz (TMG). 2.1. Irreführungsverbot Bei der Werbung mit Preisnachlässen gilt das Irreführungsverbot. Online-Händler dürfen nicht über die Bedingungen des Rabatts oder den Grund für den Preisnachlass täuschen. Irreführend ist eine Werbung zum Beispiel dann, wenn ein Händler Gutscheine für einen Preisnachlass an seine Stammkunden per Newsletter versendet, obwohl der Preisnachlass jedem anderen Kunden des Online-Shops auch ohne Vorlage des Gutscheins gewährt wird. 2.2. Irreführung durch Unterlassen Wer mit Preisnachlässen wirbt, muss dies wahrheitsgemäß tun. Neben dem Anlass für die Rabattaktion, kann auch das Weglassen [...]