AG München: Anfechtungserklärung muss nicht als solche bezeichnet sein um wirksam zu sein
Wer irrtümlich bei eBay anstelle der beabsichtigten Auktion einen "Sofortpreisverkauf" zu einem Euro aktiviert, kann den Sofortkauf unverzüglich anfechten. Dies hat das Amtsgericht (AG) München mit Urteil vom 09.03.2017 entschieden. Was war geschehen? Ein eBay-Verkäufer stellte einen Koffer mit einem Neuwert bis zu 700 € zum Sofortkauf für 1,00 € ein. Ein Käufer nahm das Angebot an und bat um Abwicklung des Kaufvertrags. Als der Verkäufer, der den Koffer in einer Auktion verkaufen wollte, seinen Fehler bemerkte, weigerte er sich den Kaufvertrag zu erfüllen. Er schrieb dem Käufer: „Sorry, das war als eine Auktion gedacht! Leider waren Sie schneller, wie ich den Fehler merkte! Ich werde es von meiner Seite Annulieren, da sie die Zeit der geboten haben wie es bearbeitet wurden ist.“ Der Käufer trat wegen Nichterfüllung vom Kaufvertrag zurück und wollte Ersatz in Höhe des von ihm auf 700 Euro veranschlagten Kofferwertes abzüglich des vereinbarten Kaufpreises von einem Euro, die er gerichtlich einklagte. Der Verkäufer war der Auffassung er habe den Vertrag wirksam angefochten, als er den Käufer auf seinen Irrtum hingewiesen habe. Das Urteil Das AG München gab dem eBay-Verkäufer Recht. Ein wirksamer Kaufvertrag sei nicht zustande gekommen, da er von ihm angefochten wurde als er seinen [...]