Einbindung von Social Media-Plugins akut abmahngefährdet – LG-Düsseldorf: „Gefällt mir“ Button von Facebook verletzt deutsches Datenschutzrecht.
Man findet sie auf vielen Webseiten gemeinsam – der dunkelblaue "Gefällt mir" Button von Facebook, das -rote "+" von Google+ und der hellblaue „Twittern“-Button. Einem neuen Urteil des LG Düsseldorf zufolge stehen diesen Einbindungen auf Websites jedoch schwerwiegende Datenschutzbedenken entgegen. Was das Gericht urteilte, welche Auswirkungen dies auf die Einbindung von Social Media Plugins hat und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.