BGH: Händler haften für fehlende Hersteller-Kennzeichnung
Fehlen auf einem Verbraucherprodukt Name und Anschrift des Herstellers, darf ein Händler die Ware nicht vertreiben. Daher muss der Händler vorher auch seine Waren auf diese Angaben hin prüfen. Versäumt er dies und vertreibt die Produkte dennoch, handelt er wettbewerbswidrig und haftet auf Unterlassung. Dies hat aktuell der BGH entschieden (Urteil vom 12.01.2017).