EUGH: Online-Händler müssen sich beim Verkauf von Bio-Produkten zertifizieren lassen
Online-Händler, die Bioprodukte vertreiben, müssen ihre Waren kontrollieren lassen und eine Zertifizierung vorweisen können. Dies hat aktuell der EUGH entschieden und damit die lang umstrittene Frage beantwortet, ob die EU- VO Nr. 834/2007 („EU-Öko-Verordnung“), die eine Zertifizierung von Bioprodukten vorsieht, auch für den Online-Handel gilt (Urteil vom 12.10.2017 - C 289/16). Im Einzelhandel können Händler in der EU Kontrollen der Lebensmittelaufsichtbehörden umgehen, wenn sie direkt an Endverbraucher verkaufen und sie die Produkte weder aus einem Drittland importieren noch selbst herstellen.