OLG Frankfurt am Main: Keine irreführende Verwendung eines Wortzeichens bei geringer Abwandlung
Online-Händler müssen sich oft mit Markenrechten auseinandersetzen. Das betrifft nicht nur die Wahl einer eigenen Domain/Marke, sondern auch die Verwendung einer Marke zu Wer-bezwecken. Ob ein Unterlassungsanspruch wegen Irreführung besteht, wenn ein Online-Händler eine fremde Marke verwendet, die er geringfügig abgewandelt hat, hatte kürzlich das OLG Frank-furt am Main zu entscheiden (Beschl. v. 17.08.2017).