LG Köln zum Löschungsanspruch bei negativer eBay-Bewertung
Mit Urteil vom 10.06.2009 hatte das Landgericht Köln entschieden, dass ein Anspruch auf Löschung einer eBay-Bewertung nur dann besteht, wenn es sich bei der Äußerung entweder um eine unwahre Tatsachenbehauptung oder Schmähkritik handelt.