Angaben zur Lieferzeit: Was ist zulässig?
Seit Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie im Jahr 2014 sind Online-Händler verpflichtet, über den Termin zu informieren bis zu dem die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht wird. Dies ist jedoch nicht einfach, da ein reibungsloser Versand nicht garantiert werden kann. Um sich nicht festlegen zu müssen, versuchen viele Online-Händler die Angaben zu Lieferzeiten möglichst vage anzugeben. Unklare Angaben zu Lieferzeiten sollten aber unbedingt vermieden werden, denn sie stellen ein Abmahnrisiko dar. Welche Angaben zur Lieferzeit zulässig sind und welche besser nicht verwendet werden sollten, erfahren Sie in diesem Beitrag.