OLG Hamm zu „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“
In dem zugrundeliegenden Fall stritten sich zwei Personalvermittlungen für Pflegekräfte. Die Klägerin wies auf Ihrer Webseite die Formulierung aus: „"Um die Kosten eines Rechtsstreits zu vermeiden, sollten Sie uns im Vorfeld bei unvollständigen Angaben, wettbewerbsrechtlichen Vorkommnissen oder ähnlichen Problemen auf dem Postwege kontaktieren. Eine kostenpflichtige anwaltliche Abmahnung ohne diesen vorab Kontakt, wird aus Sicht der Schadensminderungspflicht als unzulässig abgewiesen."