Werbung mit gesundheitsbezogenen Angaben
„Stärkt die Abwehrkräfte", „Fördert die Verdauung", „Senkt den Cholesterinspiegel",… Produkte mit Gesundheitsversprechen verkaufen sich gut - bei der Anwendung solcher Versprechen ist allerdings Vorsicht geboten. Online-Händler, die Nahrungs- und Nahrungsergänzungsmittel vertreiben und mit nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben werben möchten, müssen beachten, dass die Gesundheitsversprechen (sog. Health Claims) strengen rechtlichen Anforderungen unterliegen.Die EU hat bereits im Jahr 2006 die Health Claims Verordnung (HCVO) erlassen, die die Zulässigkeit von gesundheits- und nährwertbezogenen Aussagen bei Lebensmitteln regelt. Ziel war es, den Wildwuchs an Gesundheitsversprechen einzudämmen und für Verbraucher ein hohes Schutzniveau zu schaffen, denn Gesundheitsversprechen sind nach der Verordnung nur noch dann zulässig, wenn sie auch eingehalten werden. Unzulässige Aussagen stellen nicht nur einen Verstoß gegen die Health Claims Verordnung dar, sondern können auch als wettbewerbsrechtlicher Verstoß abgemahnt werden. Was Online-Händler bei der Werbung mit gesundheits- und nährwertbezogenen Angaben beachten müssen, um kein Abmahnrisiko einzugehen, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.