Die Technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung – Was bedeutet eigentlich Stand der Technik?
Die am 25.Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung(DS-GVO) zwingt alle Unternehmen dazu, technische und organisatorische Maßnahmen (im weiteren TOM) zu treffen, um die Sicherheit und den Schutz der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies ist an und für sich nichts neues, besteht diese Pflicht doch schon im bestehenden Bundesdatenschutzgesetz(BDSG). Insbesondere jedoch auf Grund der hohen möglichen Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden sind alle Unternehmen dringend aufgerufen, die erforderlichen Maßnahmen im eigenen Unternehmen rechtzeitig zu überprüfen. Näheres zu diesem Thema, erhalten Sie in dem folgenden Beitrag.