OLG Köln: Amazon-Händler müssen ihre Angebote Montag-Freitag ein Mal pro Tag überprüfen
Der BGH hat bereits im vergangenen Jahr entschieden (Urteil vom 03.03.2016), dass Händler bei Amazon ihre Angebote regelmäßig prüfen müssen, um nicht für rechtswidrige Inhalte haften zu müssen.