Liebe Leserinnen und Leser,
in dieser Ausgabe widmen wir uns spannenden und aktuellen Themen rund um Datenschutz und Preisangaben im Online-Handel.
Erfahren Sie, warum der Einsatz von Google Analytics nach einem Urteil des Landgerichts Köln problematisch ist und was das für Ihre Website bedeutet. Außerdem berichten wir über die aktuelle Angemessenheitsentscheidung der EU-Kommission, die ein neues Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA ermöglicht, und werfen einen Blick auf die rechtlichen Anforderungen bei Waren in pfandpflichtigen Verpackungen und deren Verkauf im Online-Handel.
Die wichtigsten Themen im Überblick:
- Preisangaben bei Waren in pfandpflichtigen Verpackungen und Verkauf von Getränken im Online-Handel
- LG Köln – Einsatz von Google Analytics wegen Datenübermittlung in die USA unzulässig
- Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum neuen Datenschutzabkommen EU-USA
Bleiben Sie dran und entdecken Sie interessante Einblicke und hilfreiche Informationen zu diesen wichtigen Themen. Viel Spaß beim Lesen!
Preisangaben bei Waren in pfandpflichtigen Verpackungen und Verkauf von Getränken im Online-Handel
Ein hochinteressantes Vorabentscheidungsverfahren (Az. C-543/21) vor dem Europäischen Gerichtshof beschäftigt derzeit die Gemüter der Online-Händler. Es geht um die Frage, ob das Pfand für pfandpflichtige Verpackungen gesondert auszuweisen oder im Gesamtpreis enthalten sein muss.
Der Bundesgerichtshof möchte klären lassen, ob der Begriff „Verkaufspreis“ im Sinne der Preisangabenrichtlinie (Richtlinie 98/6/EG) den Pfandbetrag einschließen muss oder nicht. Die Instanzgerichte waren sich bisher uneinig, doch zuletzt stufte das OLG Schleswig die gesonderte Angabe des Pfandbetrages als zulässig ein.
Auch der Generalanwalt beim EuGH unterstützt diese Sichtweise und hält es für erlaubt, den Pfandbetrag separat auszuweisen, da er dem Verbraucher erstattet wird und nicht wie die Mehrwertsteuer in den Verkaufspreis einfließt.
Während wir auf das endgültige Urteil warten, geben wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Punkte, die Online-Händler beim Verkauf von Getränken im Versandhandel beachten müssen.
LG Köln – Einsatz von Google Analytics wegen Datenübermittlung in die USA unzulässig
Der Einsatz von Google Analytics im E-Commerce bietet zweifellos wertvolle Einblicke in Kundenverhalten und Website-Optimierung. Doch datenschutzrechtlich birgt er Probleme. Seit dem Wegfall des Privacy Shield-Abkommens zwischen der EU und den USA sind Datenübermittlungen in die USA schwierig zu rechtfertigen.
Ein kürzlich ergangenes Urteil des Landgerichts Köln (Urteil vom 23.03.23 – 33 0 376/22) hat den Einsatz von Google Analytics als unzulässig erklärt. In unserem Beitrag erfahren Sie die Hintergründe des Urteils und mögliche Konsequenzen.
Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission zum neuen Datenschutzabkommen EU-USA
Nachdem bereits zwei Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA (Safe Harbour und Privacy Shield) für ungültig erklärt wurden, gibt es nun einen neuen Anlauf mit dem „EU-US Data Privacy Framework“ (auch als Privacy Shield 2.0 bekannt). Dieses Abkommen soll die Übermittlung und Verarbeitung europäischer Daten in den USA ermöglichen.
Am 10.7.2023 wurde ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission erlassen, der bescheinigt, dass personenbezogene Daten in den USA durch das Abkommen auf dem gleichen Datenschutzniveau geschützt werden wie in Europa.
Lesen Sie mehr zu den Hintergründen und den Auswirkungen dieses neuen Abkommens, insbesondere für den Online-Handel.
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