VRRL: Gängiges und zumutbares unentgeltliches Zahlungsmittel
Seit dem 13. Juni 2014 gelten neue gesetzliche Vorgaben im Online-Handel. Betroffen ist nicht nur das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht, Änderungen haben sich auch für die im Webshop angebotenen Zahlungsmittel ergeben. Gebühren dürfen für diese nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenzter Höhe verlangt werden. Diesbezüglich ergingen in jüngster Zeit mehrere Gerichtsentscheidungen. [Update am 26.04.2016]