Online-Händler haben weitaus höhere Hürden zu bewältigen als Verkäufer im Ladengeschäft. Es gibt eine Vielzahl von Gesetzen, die speziell für den E-Commerce entwickelt wurden sind und zwingend von Online-Händler zu beachten sind, um abmahnfrei zu bleiben.
Wir haben für Sie die zehn wichtigsten Punkte zusammengestellt, die Sie beachten müssen, um Ihren Online-Shop rechtssicher zu betreiben.

 

1.)  Korrekte Preisauszeichnung

Wer Waren in einem Online-Shop zum Verkauf anbietet, muss die Preise gegenüber Verbrauchern nach den Vorgaben der Preisangabenverordnung (PAngV) angeben. Wichtig ist, dass nur Endpreise, also Bruttopreise inkl. Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile angegeben werden dürfen.

Dabei gibt es zwei Möglichkeiten: entweder zusätzlich zum Endpreis die im Preis enthaltene MwSt. als konkrete Summe ausweisen oder beim Endpreis, der im Warenkorb angezeigt wird, den Hinweis „inkl. MwSt.“ ergänzen. Zudem empfiehlt es sich, im Warenkorb die korrekten Standard-Versandkosten anzugeben.

Werden Waren in Fertigverpackungen, offenen Verpackungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung nach Gewicht (Obst und Gemüse), Volumen (Getränke), Länge (Kabel) oder Fläche (Textilien) angeboten, muss neben dem Endpreis auch der sog. „Grundpreis“, also der Preis pro Mengeneinheit (z.B. Preis pro Kilo) angegeben werden.

Ausführlichere Informationen hierzu finden Sie in unserem Beitrag.

2.)  Impressum

Online-Händler sind verpflichtet über ihre Identität zu informieren. Konkret bedeutet dies, dass sie ein vollständiges Impressum auf ihren Webseiten einstellen müssen.

Das Impressum sollte auch als solches benannt werden und muss für Besucher der Webseite leicht erkennbar und unmittelbar erreichbar (max. 2 Klicks) sein.

Weiterhin muss die Handelsregisternummer sowie die Umsatzsteueridentifikationsnummer- sofern vorhanden -darin enthalten sein.

Alles Wissenswerte rund um das Impressum finden Sie hier.

3.)  Datenschutzerklärung

Jeder Online-Shop Betreiber benötigt eine Datenschutzerklärung, da in jedem Online-Shop personenbezogene Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden.

Die Datenschutzerklärung muss Informationen darüber enthalten, ob und welche personenbezogenen Daten erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Wenn der Online-Händler mehr als zehn Beschäftigte hat, muss er einen betrieblichen Datenschutzbeauftragten bestellen.

Die Datenschutzerklärung sollte nicht im Impressum, sondern als extra Punkt auf der Webseite erscheinen.

Wissenswertes zur Datenschutzerklärung finden Sie hier.

4.)  Allgemeine Geschäftsbedingungen

Grundsätzlich gibt es zwar keine gesetzliche Pflicht, Allgemeine Geschäftsbedingungen auf die Shop-Webseite zu stellen, dennoch sollten Online-Händler AGB unbedingt verwenden, denn sie dienen der Erfüllung von gesetzlichen Informationspflichten, die der Gesetzgeber ihnen auferlegt hat.

Es bietet sich an, wichtige Informationen wie Versand,- Zahlungs-, Widerruf- oder Rückgabebedingungen in den AGB zu regeln.

Händler, die AGB verwenden, müssen diese der Bestellbestätigung in Textform  beifügen. „Textform“ bedeutet, dass dem Kunden die Informationen zur Verfügung gestellt werden, ohne dass der Händler den Text noch verändern kann. Die Versendung eines Links zu den AGB per E-Mail ist daher nicht ausreichend.

Damit die AGB wirksam in den Vertrag eingebunden sind, muss der Online-Händler den Kunden ausdrücklich auf die AGB hinweisen und der Kunde muss sich mit der Geltung der AGB einverstanden erklären.

Gerade bei AGB bietet es sich an, diese professionell erstellen zu lassen, da häufig Abmahnungen erfolgen, wenn sie veraltet sind oder nach deutschem Recht unzulässige Klauseln enthalten.

Ausführliche Informationen rund um AGB finden Sie hier.

5.)  Artikelbeschreibung

Die Informationspflichten im Fernabsatz sehen vor, dass Händler die „wesentlichen Merkmale“ der Ware angeben müssen. Alle Artikel müssen für den Verbraucher so detailliert wie möglich angegeben werden und die Artikelbeschreibungen müssen Angaben über alle wesentlichen Eigenschaften enthalten.

Welche Angaben wesentlich sind, bestimmt sich je nach der Art, Beschaffenheit und Komplexität des Produkts. Wesentliche Eigenschaften sind beispielsweise Material, Größe, Maße, Gewicht, Farbe und Funktion.

Für einige Produktgruppen gilt es besondere rechtliche Anforderungen zu beachten, z.B. für Textilien.

Nähere Informationen zur Textilkennzeichnungspflicht finden Sie hier.

6.)  Urheberrechte und Produktfotos

Da der Kunde die Ware im Onlineshop nicht sehen kann, ist ein gutes Produktbild oft maßgeblich für die Kaufentscheidung. Um keine Abmahnung zu riskieren, müssen Shop-Betreiber bei der Verwendung von Produktbildern insbesondere urheberrechtliche und markenrechtliche Vorgaben beachten.

Für die Nutzung von Herstellerfotos muss beispielsweise eine Genehmigung des Herstellers eingeholt werden. Wichtig ist auch, dass die Bilder die Kunden nicht irreführen. Abbildungen müssen den tatsächlich angebotenen Waren entsprechen. Tun sie das nicht, müssen die Kunden ausdrücklich auf die Unterschiede hingewiesen werden.

Mehr Informationen zur rechtssicheren Verwendung von Produktbildern finden Sie hier.

7.)  Bestell-Button/ Bestellbestätigung

Seit 2012 ist der Bestell-Button, auf den der Kunde klicken muss, um seine Bestellung verbindlich abzuschicken, Pflicht. Der Bestell-Button muss eindeutig und gut lesbar beschriftet sein, damit für den Kunden ersichtlich wird, dass er einen zahlungspflichtigen Vertrag abschließt. Der Button kann z.B. mit der Aufschrift  „kostenpflichtig bestellen“ oder „zahlungspflichtigen Vertrag schließen“ beschriftet sein.  Nicht erlaubt sind die Formulierungen „Bestellen“, „Bestellung abschließen“ oder „weiter“.

Nach dem Absenden der Bestellung über den Bestell-Button ist der Händler verpflichtet, dem Kunden unverzüglich per E-Mail den Eingang dessen Bestellung zu bestätigen. Dabei ist darauf zu achten, dass in der E-Mail dieselben Angaben enthalten sein müssen, wie im Impressum.

Alles Relevante zur Bestellbestätigung finden Sie hier.

8.)  Widerrufsbelehrung

Nach der aktuellen Rechtslage müssen Shop-Betreiber über das Widerrufsrecht belehren, das Verbrauchern im Fernabsatz zusteht. Um den Unternehmer die Erfüllung dieser Belehrungspflicht zu erleichtern, hat der Gesetzgeber eine Muster-Widerrufsbelehrung vorformuliert, die Shop-Betreiber auch verwenden sollten. Die Widerrufsbelehrung sollte klar als solche erkennbar sein, z.B. mit der Überschrift: „Verbraucher haben das folgende Widerrufsrecht:…“.

Zusätzlich zur Widerrufsbelehrung müssen Shop-Betreiber müssen Verbrauchern auch ein Widerrufsformular zur Verfügung stellen, das der Verbraucher dann zur Erklärung seines Widerrufs an den Unternehmer schicken kann.

Ausführliche Informationen zum Widerrufsrecht finden Sie hier.

9.)  Link zur OS-Plattform

Seit dem 09.01.2016 sind Onlinehändler verpflichtet auf ihren Webseiten einen Link auf die von der Europäischen Kommission erstellte Plattform für Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) zur Verfügung zu stellen. Dieser sollte sich im Impressum oder in den AGB befinden. Zusätzlich müssen die Händler ihre E-Mail Adresse leicht zugänglich zur Verfügung stellen.

Hintergründe erfahren Sie hier.

10.)  Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung

Seit dem 01.02.2017 sind neben der Pflicht zur Verlinkung auf die OS-Plattform neue Pflichten für Online-Händler aus dem Bereich der außergerichtlichen Streitbeilegung in Kraft getreten. Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) sieht vor, dass Onlinehändler, die Waren oder Dienstleistungen über ihre Webseite an Verbraucher („B2C“) vertreiben, auf die Bereitschaft oder Verpflichtung an einem außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren teilzunehmen sowie auf die zuständige Schlichtungsstelle hinweisen müssen. Falls sie nicht dazu bereit oder verpflichtet sind, müssen sie ebenfalls darauf hinweisen.

Alle Informationen zur außergerichtlichen Streitbeilegung finden Sie hier.

 

Fazit

Für Online-Händler gelten in Deutschland die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für stationäre Händler, welche allerdings durch zahlreiche neue und spezielle Vorgaben für Onlineshops ergänzt wurden. Diese zum Teil technischen und komplexen Vorgaben sollten stets von Shop-Betreibern eingehalten werden, um keine straf- oder wettbewerbsrechtlichen Folgen befürchten zu müssen. Hierzu zählt auch, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen regelmäßig betrachtet und nötige Anpassungen am Onlineshop durchgeführt werden, da z.B. durch neue Gesetzgebungen der Europäischen Union zur Harmonisierung des EU-Binnenmarktes immer wieder Veränderungen stattfinden oder neue Anforderungen hinzukommen.

Wir informieren Sie über alle rechtlichen und gesetzlichen Entwicklungen im E-Commerce und unterstützen Sie beim abmahnsicheren Handel.