Zum Leidwesen vieler Online-Händler gelten Abmahnungen noch immer als das größte Hindernis für ein erfolgreiches Verkaufen in Deutschland und gefährden ihren Geschäftsbetrieb. Dies liegt zum einen daran, dass Onlinehändler durch zahlreiche Gesetze und Vorschriften spezielle rechtliche Anforderungen zu erfüllen haben. Zum anderen ist das Medium Internet sehr transparent, so dass Rechtsverstöße im Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrecht über Suchmaschinen mit geringem Aufwand aufgespürt werden können, was die Gefahr abgemahnt zu werden, für jeden Händler noch erhöht.
Die damit verbundenen Kosten sind für Onlinehändler nicht nur ärgerlich, sondern können für viele kleinere Shop-Betriebe sogar existenzbedrohend sein. Abmahnungen sind jedoch vermeidbar, wenn man seinen Shop rechtssicher gestaltet oder schützt.
In unserem Beitrag haben wir Antworten auf die zehn wichtigsten Fragen rund um das Thema Abmahnung gesammelt.

 

1.) Was ist eigentlich eine Abmahnung?

Eine Abmahnung ist rechtlich gesehen ein Vertragsangebot. Verstößt ein Onlinehändler gegen geltendes Recht, kann der Abmahner Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz und teilweise Auskunft gegen ihn geltend machen. Das Rechtsinstitut der Abmahnung wurde entwickelt, damit die Streitigkeit außergerichtlich beigelegt und ein aufwändiger und kostenintensiver Gerichtsprozess vermieden werden kann. Der Abmahner bietet an, den Anspruch vertraglich durch das Unterschreiben einer Unterlassungserklärung zu regeln. Darin erklärt der Abgemahnte den Rechtsverstoß zukünftig nicht mehr zu begehen. Eine Abmahnung ist also die außergerichtliche Geltendmachung eines Unterlassungsanspruchs in Form eines Vertragsangebots.

2.)    Wer darf abmahnen?

Zur Abmahnung berechtigt sind Wettbewerber, Industrie- und Handelskammern oder Verbände (z. B. Verbraucherschutzverbände). Allerdings kommt es darauf an, welcher Rechtsverstoß abgemahnt werden soll. Bei einem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht setzt die Abmahnung zwingend voraus, dass die Beteiligten auch tatsächlich Mitbewerber sind. Im Marken- und Urheberrecht sind der Markeninhaber bzw. der Urheber zu einer Abmahnung berechtigt. Letzteres kann auch ein Verbraucher sein, wenn ein Onlinehändler dessen Foto ohne Erlaubnis zu Werbezwecken nutzt.

3.)    Gibt es eine vorgeschriebene Form für den Versand einer Abmahnung?

Eine verbindliche Form, in der Abmahnungen abgeschickt werden müssen, existiert nicht. Eine Abmahnung per E-Mail oder per Telefon sollte daher ebenfalls ernstgenommen werden. Aus Beweisgründen erfolgen Abmahnungen jedoch meist per Post oder Fax.

4.)    Welche Bestandteile enthält eine Abmahnung?

Die Abmahnung ist meist gleich aufgebaut und enthält die folgenden Bestandteile:

  • Die Schilderung des genauen Sachverhalts inklusive des vorgeworfenen Rechtsverstoßes  aufgrund dessen abgemahnt wird.
  • Eine vorformulierte Unterlassungserklärung mit der Aufforderung diese zu unterschreiben.
  • Eine Fristsetzung für die geforderte Unterlassungserklärung. Das Fälligkeitsdatum läuft meistens bereits nach sieben Tagen ab, manchmal aber auch erst nach zwei Wochen. Eine sehr kurze Frist von wenigen Tagen oder gar Stunden ist in der Regel unzulässig.
  • Eine Aufforderung zur Erstattung der Rechtsverfolgungskosten.

5.)    Wer trägt die Kosten einer Abmahnung und wie hoch dürfen diese sein?

Die Kosten einer Abmahnung hat der Abgemahnte zu erstatten, wenn diese berechtigt ist. Ob die Abmahnung berechtigt ist, kann im Streitfall nur der Richter verbindlich feststellen. Allerdings gibt es sehr wenige Fälle, in denen eine Abmahnung völlig unberechtigt ist.

Wieviel verlangt werden darf, richtet sich danach, wer die Abmahnung versendet. Verbände dürfen nur eine Pauschale in Höhe von ca. 200 € geltend machen.

Bei der Abmahnung eines Mitbewerbers oder wenn dieser für die Abmahnung einen Anwalt beauftragt, bestimmen sich die Kosten nach dem Gegenstandswert.

Der Anwalt stellt dem Abgemahnten anschließend seine Kosten in Rechnung.

Der Gegenstandswert wird bei einer außergerichtlichen Abmahnung von dem Mitbewerber oder Anwalt nach dessen Ermessen bestimmt und richtet sich nach der wirtschaftlichen Bedeutung der Angelegenheit.

Anhand des jeweiligen Gegenstandswertes wird – mittels fester Tabellen – die Vergütung für eine anwaltliche Vertretung bestimmt.

6.)    Was sind die häufigsten Abmahngründe?

Nach einer aktuellen Studie war der häufigste Abmahngrund im Jahr 2016 der fehlende Link zur OS-Plattform der Europäischen Kommission. Folgende Verstöße werden ebenfalls häufig abgemahnt:

Besonders häufig kam es in letzter Zeit zu Abmahnungen wegen unvollständiger Informationen bei der Werbung mit einer Garantie.  Bei der Werbung mit einer Garantie sind rechtlich hohe Anforderungen zu beachten, was die Information von Verbrauchern betrifft.

Was Onlinehändler bei der Werbung mit einer Garantie zu beachten haben, erfahren sie hier:

https://www.protectedshops.de/infothek/whitepapers-und-how-tos/werbung-mit-garantien-stand-januar-2017

 

7.)    Wie reagiere ich, wenn ich eine Abmahnung erhalten habe?

Eine Abmahnung sollte nicht auf die leichte Schulter genommen und einfach ignoriert werden, da dies dazu führen kann, dass eine einstweilige Verfügung eingeleitet werden kann, die mit hohen Kosten (Anwalts- und Gerichtskosten) verbunden ist.

Weiterhin ist davon abzuraten, die beigefügte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen, da diese oft zu weit gefasst ist und hohe Vertragsstrafen nach sich ziehen kann.

Händlern ist bei jeder Abmahnung zu raten, einen Anwalt hinzuzuziehen. Kunden von Protected Shops müssen sich wegen Abmahnungen in Bezug auf ihre von uns erstellten Rechtstexte keine Sorgen machen. Wir garantieren für die Übereinstimmung unserer Rechtstexte-AGB, Widerrufsbelehrung, Impressum und viele mehr- mit der geltenden Rechtslage. Sollten Sie dennoch eine Abmahnung aufgrund unserer Texte erhalten, übernehmen wir die Kosten.

8.)    Was passiert, wenn ich die Unterlassungserklärung unterzeichne?

Mit der Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung wird ein verbindlicher Vertrag geschlossen. Der Abgemahnte ist damit lebenslang verpflichtet, sich an sein Versprechen zu halten und im Fall einer Zuwiderhandlung ist die vereinbarte Vertragsstrafe zu bezahlen.

9.)    Wie kann ich Abmahnungen schon im Vorfeld vermeiden?

Unnötig hohe Kosten durch eine Abmahnung lassen sich vermeiden, wenn sich Händler über die rechtlichen Pflichten informieren und ihren Shop rechtssicher gestalten. Am einfachsten lässt sich ein Großteil der Abmahnungen aber vermeiden, wenn Sie abmahnsichere Rechtstexte mit unserem Rechtstextkonfigurator erstellen lassen. Wir beraten Sie gerne, welches Schutzpaket für Sie in Frage kommt.

10.)  Wann ist eine Abmahnung rechtsmissbräuchlich?

Dass abgemahnt wird, um vorwiegend an den Abmahnkosten zu verdienen, kommt immer wieder vor. Eine solche Abmahnung ist im Wettbewerbsrecht rechtsmissbräuchlich. Ebenso missbräuchlich ist eine Abmahnung in der überwiegenden Absicht, den Abgemahnten zu schädigen oder ein Abmahnung aus sonstigen „sachfremden Motiven“.

Wer rechtsmissbräuchlich abmahnt, hat nicht nur keinen Anspruch auf die Erstattung der Abmahngebühren. Eine rechtsmissbräuchliche Abmahnung führt auch dazu, dass der geltend gemachte Unterlassungsanspruch selbst nicht besteht. Dies entschied der BGH mit Urteil vom 17.01.2002. Die sachfremden Ziele müssen zwar nicht das alleinige – aber zumindest das überwiegende Ziel sein. Geht es dem Abmahner hauptsächlich um die Unterbindung des wettbewerbswidrigen Verhaltens, genügt es für die Begründung des Rechtsmissbrauchs daher nicht, wenn auch sachfremde Ziele – ohne vorherrschend zu sein – bei der Anspruchsverfolgung eine Rolle spielen.

Fazit

Abmahnungen sollten nicht auf die leichte Schulter genommen werden, da dies zu hohen Folgekosten führen kann.

Um sich als Onlinehändler optimal vor Abmahnungen zu schützen, raten wir Ihnen ein Schutzpaket bei uns abzuschließen. Falls es zu Gesetzesänderungen kommt, bieten wir Ihnen die kostenlose Anpassungen der Texte an. So können Sie ganz entspannt anderen Dingen in Ihrem Onlinehandel nachgehen.
Falls es doch zu einer Abmahnung in Bezug auf die von uns erstellten Rechtstexte kommt, übernehmen wir die Kosten. Denn bei uns gilt die Haftungsübernahmegarantie im Falle einer Abmahnung durch unsere Rechtstexte.