Seit Anfang 2016 gibt es die OS-Plattform der EU zur Beilegung von Online-Streitigkeiten zwischen Verbrauchern und Unternehmern.
Zum 20.07.2025 wird diese Plattform nun eingestellt.
Was es damit auf sich hat und welche Auswirkungen dies für Onlinehändler hat, erfahren Sie im folgenden Beitrag.


Wie seinerzeit bereits informiert, wurde mit der EU-Verordnung 524/2013 Anfang 2016 eine europäische Plattform zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Onlinehändlern und Verbrauchern (OS-Plattform) eingerichtet.
Seit dem 09.01.2016 bestand auch die Pflicht für jeden Onlinehändler, auf diese zu verweisen.
Eine Pflicht zur Teilnahme an diesen Streitbeilegungsverfahren bestand jedoch nie.
Dies war auch nicht wirklich ratsam, da die nicht unerheblichen Kosten der Streitbeilegung fast immer vom Händler zu tragen waren, auch wenn das Urteil zu seinen Gunsten ausfiel.
Zudem waren die Schlichtungsvorschläge nicht rechtsverbindlich, so dass ein späteres Gerichtsverfahren nicht ausgeschlossen werden konnte.
Insgesamt konnte sich das ganze Konzept zumindest im deutschsprachigen Raum nie wirklich durchsetzen.
Das hat nun auch die EU nach 8 Jahren eingesehen und wird die OS-Plattform relativ sang- und klanglos einstellen.

Die am 19.12.2024 verabschiedete EU-Verordnung 2024/3228 sieht vor, dass die Plattform zum 20.07.2025 vom Netz geht.
Wie dort zu lesen ist, hatte die Plattform zwar jährlich zwischen 2 und 3 Millionen Besucher, aber nur ein Bruchteil der Nutzer leitete ein Verfahren ein.
und von diesen erhielten gerade einmal 2% eine positive Antwort, dass der Unternehmer an einer Streitbeilegung teilnehmen wolle.
Für die gesamte Europäische Union ergaben sich so durchschnittlich nur 200 Streitbeilegungsverfahren pro Jahr!
Mangels Effektivität und Kosteneffizienz wird die Plattform daher eingestellt.
Ab dem 20. März 2025 können keine neuen Verfahren mehr eingereicht werden, spätestens ab dem 20. Juli 2025 werden auch alle personenbezogenen Daten zu den Fällen von der Website gelöscht.

Für Onlinehändler ist relevant, dass ab diesem Zeitpunkt nicht mehr auf die dann ohnehin nicht mehr existierende Plattform verlinkt werden muss.

Bitte beachten:
Das Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bleibt weiterhin bestehen.
Die dort geregelten Informationspflichten gelten weiterhin, d.h. Online-Händler müssen

  • über die Teilnahme am Schlichtungsverfahren und Benennung der zuständigen Streitbeilegungsstelle (mit Anschrift und Webseite) informieren
  • Ist der Online-Händler nicht bereit oder verpflichtet, an einem Schlichtungsverfahren teilzunehmen, muss er auch hierauf hinweisen.

Zwar entfällt diese Pflicht bei weniger als zehn Mitarbeitern im Vorjahr, am einfachsten ist es jedoch, die Informationspflicht immer zu erfüllen.
Auch hier sind Änderungen des deutschen Gesetzgebers geplant, die zu einem Wegfall der Informationspflicht führen würden, ob und wann diese in Kraft treten, ist jedoch aufgrund des Auseinanderbrechens der Ampelregierung derzeit unklar.

Fazit

Da sich die EU-Plattform zur Online-Streitbeilegung nie richtig durchsetzen konnte und im Schnitt nur für 200 Streitbeilegungen pro Jahr genutzt wurde, zieht die EU nun die Reißleine.
zieht die EU nun die Reißleine und stellt sie zum 20.07.2025 ein.
Für Onlinehändler ist nur relevant, dass die derzeit geltende Pflicht zur Verlinkung auf diese dann entfällt. Es bleiben aber zumindest aktuell die Pflichten aus dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz bestehen,
aus dem sich auch Informationspflichten über die Teilnahme an Schlichtungsverfahren ergeben können.
Als Kunde von Protected Shops müssen Sie sich hier keine Sorgen machen, wir werden die Änderungen rechtzeitig für Sie vornehmen und Sie entsprechend informieren.