Lieferzeiten müssen im Online-Handel so konkret wie möglich angegeben werden. Der Kunde muss darüber informiert werden, wann die bestellte Ware spätestens bei ihm eintrifft.
Ob ein Hinweis, dass der Artikel bald verfügbar ist, als hinreichend konkrete Lieferzeitangabe anzusehen ist, hatte kürzlich das LG München zu entscheiden (Urt.v. 17.10.2017) .
Was war geschehen?
Ein Online-Händler, der Unterhaltungselektronik vertreibt, hatte in der Produktbeschreibung eines „Samsung Galaxy S6“ den Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“ angebracht, der während des Bestellvorgangs an mehreren Stellen erschien. Ein Verbraucherverband war der Auffassung, dass dieser Hinweis irreführend sei und machte gerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend.
Das Urteil
Das LG München entschied, dass der Hinweis des Online-Händlers nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und irreführend ist. Die Verbraucherrechte-Richtlinie sieht vor, dass Unternehmer bei Fernabsatzverträgen verpflichtet sind, Informationen über den Termin bis zu dem die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden muss, zur Verfügung zu stellen. Unternehmer müssen die Angaben zur Lieferzeit so bestimmen, dass der durchschnittliche Verbraucher eine interessengerechte Entscheidung in Hinblick darauf treffen kann, ob er den Vertrag schließen möchte.
Dem durchschnittlichen Verbraucher sei es bei der Angabe „bald“ jedoch nicht möglich einen bestimmten oder bestimmbaren Liefertermin zu ermitteln. „Bald“ sei von im Sinne von „innerhalb kurzer Zeit“ zu verstehen. Es bleibe bei der Formulierung aber völlig offen, ob die Ware in Tagen, Wochen oder Monaten geliefert werde.
Eine interessengerechte Entscheidung in Hinblick auf den Vertragsschluss sei daher nicht möglich.
Fazit
Die Angabe zur Lieferzeit darf in keinem Online-Shop fehlen. Der Hinweis ist am besten auf der Produktseite zu platzieren. Dabei ist darauf zu achten, dass der Hinweis so präzise wie möglich erfolgt.
Unklare Lieferzeitangaben sollten unbedingt vermieden werden, denn sie stellen ein Abmahnrisiko dar.
Weitere Informationen zur richtigen Angabe der Lieferzeit finden Sie hier.