Als Online-Händler hat man die Qual der Wahl, welche Zahlungsarten, man den Kunden in seinem Shop anbieten soll. Zum einen sollten möglichst alle wichtigen Zahlungsarten abgedeckt sein, um keine Kunden zu verlieren und zum anderen sollen sie sicher und nicht zu teuer sein.
Ob Online-Händler verpflichtet sind, bei der Zahlung auch ein ausländisches Konto zu akzeptieren, hatte kürzlich das Landgericht Freiburg zu entscheiden (Urt.v. 21.07.2017).

 

Der Sachverhalt

Der Kläger mit Wohnsitz in Deutschland bestellte Ware bei einem Online-Händler. Bei der Zahlung konnte im Shopsystem keine Lastschrift von einem ausländischen Konto ausgewählt werden. Der Kläger, der eine Bankverbindung in Luxemburg bei der Zahlung angab, die nicht akzeptiert wurde, sah darin einen Wettbewerbsverstoß. Art. 9 Abs. 2 der SEPA Verordnung sehe vor, dass Lastschriften vom Inhaber eines Kontos im europäischen Zahlungsraum akzeptiert werden müssen.
Der Beklagte war der Auffassung, dass sich der Kläger nicht auf diese Vorschrift berufen könne, da sie nicht verbraucherschützend sei. Die Vorschrift sei zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Zahlungsmarktes geschaffen worden. Er berief sich darauf, dass er kein luxemburgisches Konto akzeptieren wollte, da er sich vor Geldwäsche schützen wollte.

Die Entscheidung

Das LG Freiburg war anderer Meinung. Ob eine Vorschrift verbraucherschützend sei, sei durch Auslegung nach dem Zweck der Regelung zu ermitteln. Regelungszweck von Art. 9 Abs. 2 der SEPA-Verordnung sei unter anderem, Verbrauchern die Entscheidung zu ermöglichen, in welchem Mitgliedsstaat der EU sie ein Konto unterhalten wollen.

Der Beklagte könne sich auch nicht auf den Schutz vor Geldwäsche berufen, wenn er den Verdacht allein auf das Auseinanderfallen von Wohnssitzstaat (Deutschland) und Sitz des Zahlungsdienstleisters (Luxemburg) abstellt, da die SEPA-Verordnung solche Konstellationen gerade ermöglichen wolle.

Fazit

Online-Händler aufgepasst: Lastschriften dürfen nicht auf deutsche Konten beschränkt werden. Shopsysteme müssen bei der Zahlung auch ausländische SEPA-Bankdaten im Lastschriftverfahren akzeptieren.