Fehlende Sulfitangabe bei Verkauf von Weinen

 

Aktuell werden Weinverkäufer abgemahnt, so diese Wein im Internet anbieten, ohne darauf hinzuweisen, dass diese als Allergene eingestufte Sulfite aufweisen.

So gut wie alle Weinsorten enthalten Sulfite, auf welche Personen mit Sulfitunverträglichkeit mit Symptomen wie Asthma, Nesselsucht oder neidrigen Blutdruck reagieren können.

Daher sind Verkäufer von Sulfite enthaltenen Weinen nach Art. 9 Abs.1 c) der Lebensmittelinformationsverordnung(LMIV) verpflichtet, entweder direkt auf der Artikelseite oder auf einer deutlich sichtbar auf der Artikelseite verlinkten Informationsseite darauf hinzuweisen, dass die Weine Sulfit enhalten, durch den Hinweis „Enthält Sulfit“

Da die Einhaltung dieser Pflicht aktuell Gegenstand von Abmahnungen ist, sind Onlinehändler, welche Weine im Angebot haben die Sulfite enhalten, dringend aufgerufen die Artikelseiten jener Weinen daraufhin zu prüfen ob die Pflichtinformation, dass diese Sulfite enhalten auf den Artikelseiten vorhanden sind.