LG Dortmund: Unbegründete Verlängerung einer Rabattaktion ist unzulässig

Immer wieder führen Verlängerungen von zeitlich beschränkten Rabattaktionen zu Abmahnungen. Zu beachten ist, dass die Verlängerung nicht irreführend und damit wettbewerbswidrig sein darf. Ob die Verlängerung einer befristeten Rabattaktion zulässig ist, hatte das Landgericht (LG) Dortmund zu entscheiden (Urteil vom 14.06.2017). Was war geschehen? Ein Einrichtungsmarkt warb mit einer Rabattaktion „20% auf alles vom 17.12. bis 24.12.2016“. Nach Ablauf der Rabattaktion verlängerte die Betreiberin des Einrichtungsmarktes die Aktion bis 31.12.2016. Ein Mitbewerber hielt dies für unzulässig und erhob nach erfolgloser Abmahnung Klage auf Unterlassung. Die Beklagte hielt die Verlängerung ihrer Aktion für rechtens. Zur Begründung führte sie an, dass sie mit der Verlängerung auf die hohe Anzahl der Werbemaßnahmen von Mitbewerbern zu dieser Zeit reagiert habe. Die Entscheidung Das LG Dortmund entschied, dass die Verlängerung irreführend war. Die Rabattaktion war ausdrücklich bis zum 24.12. begrenzt. Es gebe keinen Anlass für Verbraucher zu glauben, dass die Beklagte nach den Weihnachtsfeiertagen bei den herabgesetzten Preisen bleiben werde. Die pauschale Begründung der Beklagten, sie habe auf die Rabattaktionen der Mitwerber reagiert, genügte den Richtern nicht,  da die besonders hohe Anzahl massiver Werbemaßnahmen von Mitbewerbern nicht ungewöhnlich sei und da insbesondere nach Weihnachten generell mit massiven Preisnachlässen geworben werde. Eine Werbung, wie die der [...]

2018-02-26T11:08:40+02:0023. Februar 2018|Kategorien: Allgemein, Urteile|Tags: , , |

Online-Shopping ohne Grenzen: EU beschließt Lockerung von Geoblocking

Bislang kommt es in der EU – trotz Binnenmarkt – sehr häufig vor, dass online bestellte Waren oder Inhalte (Songs, Filme) nicht über Landesgrenzen hinweg verkauft oder ausgeliefert werden (Geoblocking). Onlinehändler können Kunden die Bezahlung mit einer ausländischen Kreditkarte verweigern. Jetzt müssen Online-Händler sich darauf einstellen, dass sie bald europaweit ohne standortbezogene Hindernisse verkaufen oder ihre Dienstleistungen anbieten müssen. Das Europäische Parlament, der Rat und die Kommission haben sich auf eine zumindest teilweise Abschaffung des ungerechtfertigten Geoblockings geeinigt. Kaufen im gesamten Binnenmarkt möglich Im Zuge der Digitalisierung des Binnenmarkts können Online-Shopper künftig selbst wählen, bei welchem Online-Shop mit Sitz in einem europäischen Mitgliedsstaat sie einkaufen möchten, ohne gesperrt oder umgeleitet zu werden. Händler können Verbraucher außerdem nicht mehr dazu zwingen, mit einer im entsprechenden Land ausgestellten EC- oder Kreditkarte zu bezahlen. Der grenzüberschreitende Verkauf soll für die Händler hauptsächlich größere Rechtssicherheit bringen. Auch die Nutzung von Abonnements von Streamingdiensten wie z.B. Netflix wird im Ausland möglich sein. Neue Regelungen nach Lockerung Geoblocking Zwar müssen Onlinehändler auch zukünftig nicht selbst von sich aus in jedes europäische Land liefern. Allerdings müssen sie es Verbrauchern in EU- Mitgliedsländern ermöglichen, die Ware abholen zu lassen oder sich die Lieferung auf eigene Faust zu organisieren. [...]

2017-12-12T14:09:19+02:0012. Dezember 2017|Kategorien: Aktuelles, Allgemein|Tags: , , |

OLG Brandenburg: Widerrufsrecht bei Verträgen über Luftbildaufnahmen

Bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen. So sieht es das Gesetz vor. Das OLG Brandenburg (Urt.v.14.11.2017) hatte sich kürzlich mit der Frage zu befassen, ab welchem Zeitpunkt das Widerrufsrecht ausgeschlossen ist, wenn Fotoaufnahmen nach Kundenwünschen angefertigt wurden. Was war geschehen? Ein Unternehmen fertigte Luftbildaufnahmen von Hausgrundstücken an. Diese waren vorher beim Überfliegen der Grundstücke von einer Drittfirma ohne Wissen der Grundstückseigentümer aufgenommen worden. Da die Aufnahmen den Kunden anschließend an der Haustür zum Kauf angeboten wurden, lag ein Vertrag außerhalb geschlossener Geschäftsräume (früher: Haustürwiderrufsgeschäft) vor, bei dem grundsätzlich ein Widerrufsrecht besteht. Das Unternehmen war der Auffassung, dass das Widerrufsrecht ausgeschlossen sei. Da das spätere Foto nach der Auswahl des Bildausschnitts durch den Kunden vergrößert und ggf. mit einem Rahmen angeboten wurde, greife die Ausnahme des Widerrufsrecht wegen Kundenspezifikation. Die Entscheidung Das OLG Brandenburg folgte dieser Auffassung nicht. Eine Anfertigung der Ware nach Kundenspezifikation liegt nicht vor, da die Fotos bereits vor dem Kundengespräch gefertigt wurden. Interesse des Kunden richtet sich auf Motiv Das Interesse des Kunden richte sich auf das Motiv, das auf dem Foto abgebildet und bereits in der Bilddatei in seinen maßgeblichen Parametern bestimmt sei. Die Herstellung dieses Motivs erfolge bereits mit dem [...]

2017-12-12T13:20:49+02:0012. Dezember 2017|Kategorien: Allgemein, Urteile|Tags: , , , |

BGH: Online-Händler dürfen PayPal-Käuferschutz umgehen

BGH: Online-Händler dürfen PayPal-Käuferschutz umgehen Käufer, die einen bestellten Artikel nicht erhalten haben oder deren gelieferter Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht, sind bei PayPal über den sog. Käuferschutz abgesichert und erhalten in diesen Fällen den gezahlten Kaufpreis vom Händler zurück. In gleicher Höhe belastet PayPal dann das Konto des Verkäufers. Dies ist in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie geregelt. Der BGH hat sich in zwei Verfahren erstmals mit den Auswirkungen einer Rückerstattung des vom Käufer mittels PayPal gezahlten Kaufpreises aufgrund eines Antrags auf PayPal-Käuferschutz beschäftigt. Die Frage mit der sich der BGH in erster Linie befasst hat, war die spannende und bisher geklärte Frage, ob der Verkäufer nach der Rückbuchung des Kaufpreises erneut berechtigt ist, den Käufer auf Zahlung in Anspruch zu nehmen. In einem Grundsatzurteil hat der BGH jetzt entschieden (Urt. v. 22.11.2017), dass Händler den Käufer auch dann noch gerichtlich auf Zahlung des Kaufpreises verklagen können, nachdem dieser erfolgreich den PayPal-Käuferschutz in Anspruch genommen hat. Eine im Rahmen des Käuferschutzes getroffene Entscheidung von PayPal ist damit für Händler nicht endgültig. Was war geschehen? Der BGH hatte zwei Verfahren zu entscheiden. In dem ersten Fall hatte ein Käufer ein abgeschicktes Handy nicht erhalten und den Käuferschutz bei PayPal in Anspruch genommen. Da er mit [...]

2017-12-12T12:39:36+02:0012. Dezember 2017|Kategorien: Urteile|Tags: , , , , |

BGH legt EuGH Fragen zum Widerrufsrecht beim Matratzenkauf vor

Der BGH hat die Fragen verkündet, die er dem EuGH zum Widerrufsrecht beim Kauf einer Matratze vorgelegt hat. Was war geschehen? Ein Kunde bestellte über die Internetseite eines Matratzenhändlers eine Matratze, die er nach Erhalt wieder zurückschickte. Allerdings hatte er zuvor die Schutzfolie entfernt. Der Händler ist der Auffassung, dass er die Matratze daher nicht zurücknehmen muss. Kein Widerrufsrecht bei Hygieneartikeln Entsiegelte Produkte sind theoretisch vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, wenn sie aus Gründen der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind. Ob  die Schutzfolie einer Matratze als Versiegelung anzusehen ist und daher vom Widerrufrecht ausgeschlossen ist, ist unklar. Vorlage an den EuGH Der BGH, der den Rechtstreit entscheiden muss, hat dem EuGH zwei Fragen zum Widerrufsrecht aus dem Verfahren vorgelegt, da die Grundlage des Widerrufsrechts im Fernabsatz die EU-Verbraucherrechterichtlinie ist und daher bei der Entscheidung EU-Recht eine Rolle spielt. Ist die Matratze ein Hygieneartikel? Nach § 312 g Abs. 2 S.1 Nr. 3 BGB ist das Widerrufsrechts in den Fällen ausgeschlossen, in denen versiegelte Waren geliefert werden, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind, wenn die Versiegelung entfernt wurde. Ob die Matratze, die zwar bei bestimmungsgemäßem Gebrauch mit dem menschlichen Körper in Kontakt kommt, aber durch [...]

2017-11-24T11:42:36+02:0021. November 2017|Kategorien: Aktuelles|Tags: , , |

LG Frankfurt a. M.: Stückzahl muss auf Verpackung angegeben werden

Online-Händler, die vorverpackte Lebensmittel verkaufen, müssen darauf achten, dass alle vorgeschriebenen Informationen nach der EU-Lebensmittelverordnung (LMIV) vor Vertragsschluss verfügbar sind. Ob die Angabe der Menge in Gramm auf einer Verpackung ausreicht, wenn sich in der Verpackung auch Einzelverpackungen befinden, hatte kürzlich das LG Frankfurt a.M. zu entscheiden (Urt.v. 10.11.2017). Was war geschehen? Die Entscheidung geht auf die Verärgerung eines Verbrauchers zurück, der bei einer Packung Raffaelo nur die Gewichtangabe (230g) finden konnte. Angaben zum Gewicht der Einzelpackungen und deren Angaben zur Stückzahl der enthaltenen Kugeln fehlten. Nach der LMIV sind Hersteller verpflichtet, neben der Nettofüllmenge auch die Stückzahl offenzulegen, sofern sie mehrere einzeln verpackte Pralinen, Schokoriegel oder Eisportionen in einer Verpackung anbieten. Diese Stückzahlangabe war bei den Kokoskugeln jedoch nicht vorhanden. Er teilte dies der Verbraucherzentrale Hessen mit, woraufhin diese Ferrero abmahnte und auf Unterlassung klagte. Die Entscheidung Das LG Frankfurt a.M. entschied, dass diese Angaben nicht fehlen dürfen. Die zentrale Frage der Entscheidung war, ob es sich bei den Umhüllungen der Einzelverpackungen-so die Ansicht Ferreros- um sog. Trennhilfen die vergleichbar mit Bonbonpapier sind, handelt. Bei letzteren greift die Pflicht zur Angabe zum Gewicht und der Anzahl der Pralinen nach der LMIV nicht. Das LG Frankfurt a.M. sah die Umhüllungen [...]

2018-02-28T14:00:58+02:0021. November 2017|Kategorien: Urteile|Tags: , , , |

LG München: Lieferzeitangabe „bald“ unzulässig

Lieferzeiten müssen im Online-Handel so konkret wie möglich angegeben werden. Der Kunde muss darüber informiert werden, wann die bestellte Ware spätestens bei ihm eintrifft. Ob ein Hinweis, dass der Artikel bald verfügbar ist, als hinreichend konkrete Lieferzeitangabe anzusehen ist, hatte kürzlich das LG München zu entscheiden (Urt.v. 17.10.2017) . Was war geschehen? Ein Online-Händler, der Unterhaltungselektronik vertreibt, hatte in der Produktbeschreibung eines „Samsung Galaxy S6“ den Hinweis „Der Artikel ist bald verfügbar. Sichern Sie sich jetzt Ihr Exemplar!“ angebracht, der während des Bestellvorgangs an mehreren Stellen erschien. Ein Verbraucherverband war der Auffassung, dass dieser Hinweis irreführend sei und machte gerichtlich einen Unterlassungsanspruch geltend. Das Urteil Das LG München entschied, dass der Hinweis des Online-Händlers nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht und irreführend ist. Die Verbraucherrechte-Richtlinie sieht vor, dass Unternehmer bei Fernabsatzverträgen verpflichtet sind, Informationen über den Termin bis zu dem die Ware geliefert oder die Dienstleistung erbracht werden muss, zur Verfügung zu stellen. Unternehmer müssen die Angaben zur Lieferzeit  so bestimmen, dass der durchschnittliche Verbraucher eine interessengerechte Entscheidung in Hinblick darauf treffen kann, ob er den Vertrag schließen möchte. Dem durchschnittlichen Verbraucher sei es bei der Angabe „bald“ jedoch nicht möglich einen bestimmten oder bestimmbaren Liefertermin zu ermitteln. „Bald“ sei von [...]

2017-11-24T13:59:45+02:0021. November 2017|Kategorien: Urteile|Tags: , , |

Jahresrückblick: Diese Themen waren wichtig im Online-Handel 2017

Mit dem Jahr 2017 geht im rechtlichen Bereich des Online-Handels wieder mal ein spannendes und ereignisreiches Jahr zu Ende. Wir nehmen das zum Anlass und schauen auf das in rechtlicher Hinsicht keinesfalls langweilige Jahr 2017 zurück. In unserem Jahresrückblick haben wir die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für Online-Händler zusammengefasst.

Die Technischen und organisatorischen Maßnahmen nach der Datenschutz-Grundverordnung – Was bedeutet eigentlich Stand der Technik?

Die am 25.Mai 2018 in Kraft tretende Datenschutz-Grundverordnung(DS-GVO) zwingt alle Unternehmen dazu, technische und organisatorische Maßnahmen (im weiteren TOM) zu treffen, um die Sicherheit und den Schutz der zu verarbeitenden personenbezogenen Daten ihrer Kunden und Mitarbeiter zu gewährleisten. Dies ist an und für sich nichts neues, besteht diese Pflicht doch schon im bestehenden Bundesdatenschutzgesetz(BDSG). Insbesondere jedoch auf Grund der hohen möglichen Sanktionen durch die Aufsichtsbehörden sind alle Unternehmen dringend aufgerufen, die erforderlichen Maßnahmen im eigenen Unternehmen rechtzeitig zu überprüfen. Näheres zu diesem Thema, erhalten Sie in dem folgenden  Beitrag.

Black Friday & Cyber Monday: Das sollten Online-Händler wissen

Bald ist es wieder soweit: am letzten Freitag im November (24.11.2017) wird mit dem Black Friday traditionell das Weihnachtsgeschäft eingeläutet. Am Montag darauf (27.11.2017) folgt mit dem Cyber Monday ein ebenfalls umsatzstarker Tag. Online-Händler nutzen diese Shopping-Events gerne für Rabattaktionen. Damit die Durchführung der Rabattaktion nicht zur Abmahnfalle wird, müssen Online-Händler rechtliche Vorgaben beachten. In diesem Beitrag erfahren Sie, was Sie rechtlich bei der Rabattschlacht rund um den Black Friday und den Cyber Monday beachten müssen.

2017-11-24T14:27:10+02:0026. Oktober 2017|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , , , |
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