Neue steuerrechtliche Vorgaben für elektronisch erbrachte Leistungen seit 1.1.2015

Seit dem 1.1.2015 gelten neue umsatzsteuerliche Regelungen, die auch für Online-Händler relevant sind. Die gravierendste Änderung stellt dabei die Regelung dar, dass der Umsatz bestimmter Waren nicht mehr in dem Mitgliedstaat versteuert wird, in dem der Händler seinen Sitz hat, sondern am Wohnsitz des Käufers. Händler, die Leistungen „auf elektronischem Weg“ (etwa Downloads, Streaming oder Apps) in verschiedenen europäischen Mitgliedstaaten erbringen, müssen folglich die gesetzlichen Regelungen jedes Landes kennen, in das sie liefern. Die Neuregelung erfordert aber noch weitere umfangreiche Änderungen im Webshop.

2018-02-28T17:42:36+02:0017. November 2014|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , |

Neue Pflichtinformationen für Lebensmittel ab dem 13.12.2014

Ab dem 13.12.2014 treten neue gesetzliche Regelungen in Kraft, die auch Warenhändler betreffen, die ihre Produkte über das Internet verkaufen. Mitten im Weihnachtsgeschäft sollen Lebensmittelhändler neue Kennzeichnungspflichten umsetzen und einhalten. Tun sie das nicht, drohen Abmahnungen. In der wichtigsten Zeit des Jahres müssen Shop-Betreiber also nicht nur mit unzähligen Widrigkeiten bzgl. des Warenlagers, der Bestellabwicklung, der pünktlichen Lieferung und vielem mehr kämpfen, sie werden auch noch gezwungen, ihren Shop an die neuen gesetzlichen Vorgaben anzupassen. Was genau auf Sie zukommt, erfahren Sie hier.

Neue Informationspflichten für Inkasso-Dienstleister ab dem 1.11.2014

Im Oktober letzten Jahres trat das „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ in Kraft und hat zu Änderungen im Geschäftsbetrieb einiger Unternehmer geführt. Betroffen sind vor allem Anbieter von Inkasso-Dienstleistungen. Für diese gelten seit Inkrafttreten am 9.10.2013 bereits neue Vorgaben bzgl. ihrer Vergütung und sonstiger Kosten, die sie geltend machen können. Ab November 2014 müssen sie darüber hinaus neue Informationspflichten erfüllen.

Die Sache mit der Abmahnung

Das Rechtsinstitut der Abmahnung war ursprünglich dazu gedacht, die Gerichte zu entlasten. Gerade bei kleineren Rechtsverstößen im wettbewerbsrechtlichen Bereich sollte nicht sofort ein Richter mit der Sache betraut werden, sondern sollten die Parteien versuchen, sich untereinander zu einigen. In der Praxis hat das allerdings dazu geführt, dass unzählige - in vielen Fällen auch unberechtigte - Abmahnungen versendet wurden. Mit dem „Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken“ wollte der Gesetzgeber diese Flut eindämmen. Die neuen Regelungen traten im Oktober 2013 in Kraft und gelten nunmehr seit einem Jahr. Dass Abmahnungen dadurch aber tatsächlich weniger geworden sind, können Online-Händler wohl nicht bestätigen.

2018-03-01T17:27:25+02:0019. Oktober 2014|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , , |

OLG Brandenburg: Unterlassungserklärung muss auch bei gegenteiliger Gesetzeslage eingehalten werden

Eine aktuelle Entscheidung des Oberlandesgerichts (OLG) Brandenburg könnte weitreichende Folgen für zahlreiche Online-Händler haben. Vor allem im Hinblick auf die neue Rechtslage seit dem 13.6.2014. Denn nach dem Urteil vom 29.4.2014 (AZ: 6 U 10/13) müssen sich Shop-Betreiber auch dann an eine einmal abgegebene Unterlassungserklärung halten, wenn diese nicht dem geltenden Recht entspricht. Sie müssten also gegen das Gesetz verstoßen, wenn sie keine Vertragsstrafe zahlen wollen.

2018-03-01T17:32:09+02:0015. September 2014|Kategorien: Urteile|

LG Bochum: Welche Kontaktdaten gehören in die Widerrufsbelehrung?

Eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts (LG) Bochums (Urteil vom 6.8.2014, AZ: I-13 O 102/14) sorgt derzeit nicht nur unter den Shop-Betreibern, sondern auch unter den Juristen für Unsicherheiten. Nach Auffassung der Richter sind Unternehmer seit dem 13.6.2014 verpflichtet, in ihrer Widerrufsbelehrung nicht nur die postalische Anschrift, sondern auch E-Mail-Adresse, Telefon- und Faxnummer anzugeben. Das bemerkenswerte dieses Urteils ist, dass selbst die Kammer, die über den Fall zu entscheiden hatte, feststellt, dass es eine entsprechende gesetzliche Pflicht eigentlich gar nicht gibt.

2018-03-01T17:32:54+02:0015. September 2014|Kategorien: Urteile|

KG Berlin: Umfang der Informationspflichten bei Nichtbestehen eines fernabsatzrechtlichen Widerrufsrechts

Mit Urteil vom 27.6.2014 (AZ: 5 U 162/12) hat das Kammergericht (KG) Berlin die inhaltlichen Anforderungen, die an die Widerrufsbelehrung zu stellen sind, näher bestimmt. Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, wie weit die Informationspflichten von Online-Händlern reichen. Konkret ging es um die Pflicht von Unternehmern, Verbraucher darauf hinzuweisen, dass ihnen ein Widerrufsrecht nicht zusteht.

2018-03-01T17:33:45+02:0012. September 2014|Kategorien: Urteile|

AG Köln: „Kaufen“ als Beschriftung des Bestell-Buttons gesetzwidrig?

Alle Welt spricht von der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) am 13.6.2014 in Deutschland. Was dabei völlig untergeht, ist die Tatsache, dass bereits am 1.8.2012 Teile dieser Richtlinie in deutsches Recht übernommen wurden. Gemeint ist vor allem die sog. „Button-Lösung“. Danach muss bei Verkäufen über das Internet die „Schaltfläche“ (z.B. ein Button) mit der der Vertrag rechtsverbindlich zustande kommen soll, in bestimmter Form beschriftet sein. Andernfalls liegt kein wirksamer Kauf vor und der Kunde wäre nicht verpflichtet, den festgelegten Preis zu zahlen. Das Amtsgericht (AG) Köln hat nun entschieden, dass die Formulierung „Kaufen“ den gesetzlichen Anforderungen in bestimmten Fällen nicht entspricht.

2018-03-01T17:34:25+02:0012. September 2014|Kategorien: Urteile|

Vor- und nachvertragliche Informationspflichten

Im Online-Handel sind Unternehmer verpflichtet, ihren Kunden bestimmte Informationen zur Verfügung zu stellen. Der Verbraucher soll so in die Lage versetzt werden, eine informierte Kaufentscheidung zu treffen. Die gesetzliche Liste ist lang und im Zuge der Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) am 13.6.2014 noch einmal verlängert worden. Die Angaben müssen darüber hinaus doppelt, nämlich vor- und auch nachvertraglich zur Verfügung gestellt werden. Wer die gesetzlichen Vorgaben nicht einhält riskiert Abmahnungen und zahlt in bestimmten Fällen drauf.

2018-03-01T17:35:03+02:0019. August 2014|Kategorien: Allgemein|
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