OLG Hamm: Telefonnummer gehört in die Widerrufsbelehrung!?
Nachdem das LG Bochum in einer vieldiskutierten Entscheidung geurteilt hatte, dass die Telefonnummer in der Widerrufsbelehrung zwingend angegeben werden muss, hat das OLG Hamm als Berufungsinstanz diese Ansicht nun bestätigt.