LG Potsdam und OLG München: Lizenzkette muss bei der Bildnutzung im Internet überprüft werden
Wer Bilder auf seiner Webseite einbinden möchte, braucht dafür die Erlaubnis des Urhebers. Das dürfte mittlerweile bekannt sein. Wer die Gestaltung der Webseite einem Dritten, z.B. einer Werbeagentur überlässt, darf sich aber nicht darauf verlassen, dass dieser diesen Grundsatz ebenfalls einhält. Vielmehr muss in diesen Fällen die Lizenzkette überprüft werden, wenn kostenpflichtige Abmahnungen vermieden werden sollen.