Darf ich mehrere Varianten für den Beginn der Widerrufsfrist in meine Widerrufsbelehrung aufnehmen?
Darf ich mehrere Varianten für den Beginn der Widerrufsfrist in meine Widerrufsbelehrung aufnehmen?
Darf ich mehrere Varianten für den Beginn der Widerrufsfrist in meine Widerrufsbelehrung aufnehmen?
Seit dem 25. Juli 2015 gilt das IT-Sicherheitsgesetz (IT-SiG), das bereits im Vorfeld heiß diskutiert wurde. Was innerhalb dieser Diskussionen meist unbeachtet geblieben ist, sind die neuen Pflichten, die Telemedienanbieter seit Inkrafttreten einzuhalten haben. Davon betroffen sind auch Online-Händler.
Das neue ElektroG ist am 24.10.2015 in Kraft getreten. Spätestens ab dem 24.07.2016 müssen Online-Händler Elektroaltgeräte zurücknehmen. Dazu müssen entsprechende Rücknahmestellen eingerichtet werden. Wie die Betroffenen ihrer neuen Pflicht in der Praxis nachkommen können, muss sich erst zeigen.
Ein aktuelles Urteil des LG Arnsberg dürfte das Leben von Amazon-Händlern, die sich an bereits bestehende Angebote „anhängen“, weiter erschweren. Die Entscheidung befasst sich mit der Frage, ob ein Produktbild, das mehr als den Lieferumfang anzeigt, Verbraucher täuscht und deshalb wettbewerbswidrig ist, obwohl der Händler angibt, welche Komponenten im Preis enthalten bzw. nicht enthalten sind Die Antwort der Richter: Ja!
Werde ich über Änderungen in meinen Rechtstexten informiert?
Werden AGB und Co. in meinem Webshop automatisch eingefügt und aktualisiert?
Darf ich „SOFORT Überweisung“ als Zahlungsart in meinem Webshop anbieten?
Mit einem aktuellen Urteil hat der EuGH die Angst vor Abmahnungen bei deutschen Online-Händlern geschürt. Denn die Richter haben entschieden, dass eine einmalige Falschauskunft gegenüber einem einzelnen Verbraucher als wettbewerbswidriges Handeln anzusehen und deshalb abmahnfähig ist. Ob die Entscheidung in Deutschland nun aber eine Flut von Abmahnungen nach sich zieht, ist zweifelhaft.
Ist die Angabe einer Handynummer innerhalb des Impressums zulässig?
Mit einem aktuellen Urteil hat der EuGH die Rechte von Verbrauchern gestärkt. Die Entscheidung steht allerdings im Widerspruch zur Rechtsprechung des BGH. Dennoch wird sie wohl auch das Leben von deutschen Online-Händlern erschweren.