Neues Schlichtungssystem zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Onlinehändler und Verbraucher – Neue Informationspflichten für den Onlinehändler

Die am 21. Mai 2015 verabschiedete Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR-Richtlinie) sieht die europaweite Einführung von Schlichtungsstellen zur Beilegung von Streitigkeiten vor, welche sich zwischen Händler und Verbraucher ergeben. Begleitend sieht die gleichzeitig verabschiedete Verordnung 524/2013 über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ODR-Verordnung) die Möglichkeit vor, solche Schlichtungen über das Internet zu praktizieren. Doch worum handelt es sich dabei, und welche Pflichten kommen dadurch auf den Onlinehändler zu? Näheres erfahren Sie in diesem Beitrag.

2018-02-28T16:14:15+02:005. Januar 2016|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , |

Sicherheit von Zahlungen im Internet – MaSI und PSD2 auch für Shop-Betreiber relevant

Um die Sicherheit des Bezahlens im Internet zu erhöhen, hat der europäische Gesetzgeber die Zahlungsdiensterichtlinie überarbeitet. Die neuen Vorschriften (PSD2) sind nach förmlicher Verabschiedung durch den Europäischen Rat und der Veröffentlichung im Europäischen Amtsblatt innerhalb von 2 Jahren von den Mitgliedstaaten umzusetzen. Bis es soweit ist, gelten seit dem 5.11.2015 in Deutschland Übergangsvorschriften.

2018-02-28T16:15:51+02:0019. November 2015|Kategorien: Aktuelles|

Angaben zur Warenverfügbarkeit: 2 Szenarien, die Abmahnungen zur Folge haben (können) [Update-Zalando]

Im Gegensatz zum stationären Handel ist für den potenziellen Käufer beim Online-Shopping nicht offenkundig, ob der von ihm gewünschte Artikel noch vorrätig ist oder nicht. Er muss sich diesbezüglich auf die Angaben des Shop-Betreibers verlassen. Für Online-Händler stellt diese Information jedoch eine potenzielle Abmahnquelle dar, wie aktuelle Fälle zeigen.

2018-02-28T16:16:21+02:0012. November 2015|Kategorien: Aktuelles|

BGH zur Zulässigkeit eines vorzeitigen Abbruchs von ebay-Auktionen

Online-Marktplätze sind beliebt bei Online-Händlern. Vielfach werden sie als Einstieg in den E-Commerce genutzt. Wie unsere Umfrage, die wir vor einigen Monaten durchgeführt haben, ergeben hat, steht ebay an erster Stelle. Die Auktionsplattform hält jedoch einige juristische Fallstricke bereit, die schnell teuer werden können; so etwa beim vorzeitigen Abbruch einer ebay-Auktion. Mit einem derartigen Fall musste sich aktuell der BGH befassen, der deutliche Worte gefunden hat.

2018-02-28T16:20:30+02:0021. Oktober 2015|Kategorien: Urteile|
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