Neue Abmahngefahr: Verbraucherschutzverbände dürfen Datenschutzverstöße abmahnen
Seit dem 24.02.2016 sind gesetzliche Änderungen in Kraft, die es z.B. den Verbraucherschutzverbänden erlauben, gegen Datenschutzverstöße vorzugehen. Shop-Betreiber sollten nicht nur ihre Datenschutzerklärung überprüfen, sondern auch die Datenverarbeitung im täglichen Geschäftsbetrieb.