Verkehrte Welt: LG Berlin macht Amazon für Rechtsverletzungen seiner Marketplace-Händler verantwortlich [Update: Marketplace-Händler haften nicht!]

In einem aktuellen Urteil hat das LG Berlin Amazon für das Fehlverhalten eines Marketplace-Händlers in die Verantwortung genommen. Der Plattformbetreiber haftet dafür, dass auf seiner Webseite Produktbilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers zugänglich gemacht wurden. Macht die Entscheidung Schule, wird der Online-Riese eine grundlegende Geschäftspraktik überdenken müssen.

2017-12-14T14:38:43+02:0029. Juni 2016|Kategorien: Urteile|Tags: , , |

VRRL: Gängiges und zumutbares unentgeltliches Zahlungsmittel

Seit dem 13. Juni 2014 gelten neue gesetzliche Vorgaben im Online-Handel. Betroffen ist nicht nur das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht, Änderungen haben sich auch für die im Webshop angebotenen Zahlungsmittel ergeben. Gebühren dürfen für diese nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenzter Höhe verlangt werden. Diesbezüglich ergingen in jüngster Zeit mehrere Gerichtsentscheidungen. [Update am 26.04.2016]

2017-12-14T14:26:07+02:0026. April 2016|Kategorien: Whitepaper|Tags: , , |
Nach oben