Darf mein Kunde den Kauf widerrufen, weil ich ihm keinen Preisnachlass gewähre?
Darf mein Kunde den Kauf widerrufen, weil ich ihm keinen Preisnachlass gewähre?
Darf mein Kunde den Kauf widerrufen, weil ich ihm keinen Preisnachlass gewähre?
Muss ich meine Datenschutzerklärung anpassen, wenn ich auf meiner Webseite ein Kontaktformular anbiete?
Seit dem 13. Juni 2014 gelten neue gesetzliche Vorgaben im Online-Handel. Betroffen ist nicht nur das fernabsatzrechtliche Widerrufsrecht, Änderungen haben sich auch für die im Webshop angebotenen Zahlungsmittel ergeben. Gebühren dürfen für diese nur noch unter bestimmten Voraussetzungen und in begrenzter Höhe verlangt werden. Diesbezüglich ergingen in jüngster Zeit mehrere Gerichtsentscheidungen. [Update am 26.04.2016]
Auch wenn AGB gesetzlich nicht zwingend vorgeschrieben sind, ist es doch ratsam, solche im Online-Handel zu verwenden. Nicht nur rechtlich verpflichtende Hinweise, Angaben und Informationen können dort untergebracht, es können auch gesetzliche Vorgaben zu Gunsten des Onlineshop-Betreibers modifiziert werden. Das vorliegende Whitepaper erläutert die rechtlichen Anforderungen an AGB.
Welche Rechtstexte bekomme ich von Ihnen?
Wann erhalte ich meine Rechtstexte?
Verlinkungen sind im Internet Gang und Gäbe und gehören zum Standard einer jeden Webseite. Probleme können jedoch auftreten, wenn auf Inhalte verwiesen wird, die im Web zwar frei zugänglich sind, aber Rechte anderer verletzen. Dann kommt die Frage auf, ob auch derjenige haftbar gemacht werden kann, der den Link gesetzt hat. Eine europaweit einheitliche gesetzliche Regelung gibt es zu dem Thema bislang nicht. Aktuell hat jedoch der Europäische Gerichtshof die Möglichkeit, dahingehend rechtliche Klarheit zu schaffen.
Stellt die Verweigerung der Annahme der übersandten Ware seitens des Verbrauchers einen wirksamen Widerruf dar?
Beginnt die Widerrufsfrist auch dann zu laufen, wenn der Verbraucher die Annahme der Ware verweigert?
Man findet sie auf vielen Webseiten gemeinsam – der dunkelblaue "Gefällt mir" Button von Facebook, das -rote "+" von Google+ und der hellblaue „Twittern“-Button. Einem neuen Urteil des LG Düsseldorf zufolge stehen diesen Einbindungen auf Websites jedoch schwerwiegende Datenschutzbedenken entgegen. Was das Gericht urteilte, welche Auswirkungen dies auf die Einbindung von Social Media Plugins hat und welche Alternativen es gibt, erfahren Sie in diesem Beitrag.