Unerlaubte Verwendung der Wortmarke „INBUS“
Unerlaubte Verwendung der Wortmarke „INBUS“
Unerlaubte Verwendung der Wortmarke „INBUS“
Im täglichen Geschäftsbetrieb passieren immer wieder größere und kleinere Fehler. Manchmal können diese jedoch dramatische Konsequenzen haben. So etwa der Fehler eines Datenexportmoduls im ebay-Shop von notebooksbilliger.de im Dezember 2014. Haushaltsgeräte, Laptops und die neuesten Smartphones gab es dort kurzzeitig für 5,99 Euro. Müssen Waren in einem solchen Fall geliefert werden? Nein sagt aktuell das OLG Düsseldorf.
Ob und wie erfolgreich ein Webshop ist, entscheiden die Kunden. Um auf diese und deren Wünsche eingehen zu können, müssen Online-Händler allerdings wissen, was sie richtig und vor allem was sie falsch machen. Um das herauszufinden, werden Kunden um Feedback und Bewertung gebeten. Aber Achtung, entsprechende E-Mails ohne vorherige Einwilligung des Empfängers sind unzulässig!
Muss ich meine Rechtstexte anpassen, wenn ich als ebay-Händler am Treueprogramm „ebay Plus“ teilnehme?
In einem aktuellen Urteil hat das LG Berlin Amazon für das Fehlverhalten eines Marketplace-Händlers in die Verantwortung genommen. Der Plattformbetreiber haftet dafür, dass auf seiner Webseite Produktbilder ohne Zustimmung des Rechteinhabers zugänglich gemacht wurden. Macht die Entscheidung Schule, wird der Online-Riese eine grundlegende Geschäftspraktik überdenken müssen.
Erscheinen im Webshop bei der Suche nach Markenartikeln in der Ergebnisliste auch Konkurrenzprodukte, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Shop-Betreiber müssen die im Shop zur Verfügung gestellte Suchfunktion anpassen, um Abmahnungen und teure Gerichtsverfahren zu vermeiden.
Fehlende Pflichtangaben bei Marketplace-Händlern
Versand von Tabakwaren und Co.
Amazon hat eine neue Funktion innerhalb des Marktplatzes eingeführt. Das soll nicht nur von vielen Händlern unbemerkt erfolgt sein, sondern kann auch schwerwiegende Folgen für sie haben.
Um Werbemaßnahmen und deren Erfolg zu analysieren, können Webseitenbetreiber das Facebook Pixel nutzen. Das Tool verfolgt die Bewegungen des Internetsurfers auch nach Verlassen der Social Media Plattform. Beim Einsatz lauern allerdings rechtliche Fallstricke.