Nährwertkennzeichnung- neue Pflichten für Händler ab dem 13.12.2016
Ab dem 13.12.2016 wird die Nährwertkennzeichnung für Online-Händler, die vorverpackte Lebens- und Nahrungsergänzungsmittel verkaufen, nach der Lebensmittelinformations-Verordnung (LMIV) verpflichtend. Da zum 13.12.2016 alle Übergangsfristen zur Umsetzung der LMIV enden und dann auch die Nährwertkennzeichnung verpflichtend wird, sollten sich Online-Händler mit den neuen Pflichten vertraut machen. Damit die Umsetzung der Pflichten reibungslos funktioniert, geben wir in diesem Beitrag einen Überblick, was bei der Nährwertkennzeichnung im Online-Handel zu beachten ist. Sollten die Angaben nicht richtig erfolgen, drohen Abmahnungen von Wettbewerbern.