Wiederverkäufer sind Händler, die gewerblich überwiegend Gebrauchtgegenstände erwerben und diese, gegebenenfalls nach Instandsetzung, weiterverkaufen. Die Einstufung als Wiederverkäufer ist dann relevant, wenn man als Händler von der steuerrechtlichen Ausnahmeregelung der Differenzbesteuerung nach § 25 a Umsatzsteuergesetz (UStG) Gebrauch machen will. Nur als Wiederverkäufer ist das möglich und auch nur dann, wenn man Gebrauchtgegenstände verkauft.
Über § 25 a UStG ist es möglich, statt auf den Gesamtwarenpreis lediglich Steuer auf die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufspreis zu erheben (daher auch der Name „Differenzbesteuerung“). Da die Umsatzsteuer beim erstmaligen Inverkehrbringen bereits einmal in voller Höhe angefallen ist, hat der Gesetzgeber eine verminderte Besteuerung für alle weiteren Verkäufe eingeführt.
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