Mit Umsetzung der Verbraucherrechte-Richtlinie (VRRL) in Deutschland ist die Wertersatzpflicht des Verbrauchers bei Fernabsatzverträgen (also beispielsweise Warenbestellungen über das Internet) neu geregelt worden. Widerruft der Käufer den Vertrag, muss er an den Unternehmer Wertersatz zahlen, wenn sich die betreffende Ware in ihrem Wert verschlechtert hat, weil der Kunde sie in einer Weise verwendet hat, die über die bloße Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise hinausgeht. Ersatzpflichtig ist der Verbraucher allerdings nur dann, wenn er über diese Pflicht seitens des Verkäufers auch belehrt worden ist.
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