Der vorläufige Rechtsschutz dient dazu, subjektive Rechte bereits vor einer Entscheidung des Gerichts zu schützen. Ein wichtiges Instrument des vorläufigen Rechtschutzes, insbesondere in Wettbewerbsprozessen, ist die einstweilige Verfügung. Sie ist eine vorläufige Entscheidung des Gerichts, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs (z.B. eines Unterlassungsanspruchs bei wettbewerbswidrigem Handeln) bis zur endgültigen Entscheidung dient. Sie ist immer dann zulässig, wenn die Gefahr besteht, dass durch die Veränderung eines bestimmten Zustands das Recht eines anderen vereitelt oder seine Durchsetzung wesentlich erschwert wird. Werden Sie zum Beispiel von einem Mitbewerber berechtigt abgemahnt und reagieren auf diese Abmahnung nicht oder vergessen aus Unwissenheit oder anderen Gründen die beiliegende Unterlassungserklärung abzugeben, kann dies gerichtlich geahndet werden. Das Gericht kann in einem solchen Fall eine einstweilige Verfügung erlassen. Dazu muss es jedoch nicht kommen, denn auf unsere Rechtstexte geben wir eine Haftungsübernahmegarantie bis zur ersten Instanz.
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