Kategorie: DS-GVO
Im Verarbeitungsverzeichnis müssen die internen Prozesse bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dokumentiert werden. Jedes Unternehmen, das nicht nur gelegentlich personenbezogene Daten verarbeitet, ist zum Führen eines Verarbeitungsverzeichnisses verpflichtet. Die Pflicht trifft laut DS-GVO den Geschäftsführer, kann aber auch auf den Datenschutzbeauftragten übertragen werden.
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