Der Rat der Europäischen Union hat am 10.10.2011 die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Rechte der Verbraucher (Verbraucherrechterichtlinie) förmlich angenommen. Durch die neue Verbraucherrechterichtlinie sollen die Haustürwiderrufs-, die Fernabsatz-, die Klausel- und die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie abgeändert bzw. aufgehoben werden. Die Richtlinie betrifft somit alle Online-Einkäufe, sowie Einkäufe im Versandhandel oder außerhalb von Geschäftsräumen, d.h. an der Haustür oder auf Verkaufspartys in Privatwohnungen getätigte Geschäfte. Sie soll die Informationen für Verbraucher harmonisieren und Verbrauchern das Recht einräumen, sich binnen 14 Tagen von Fernabsatz- und Onlinekäufen sowie von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ohne Angabe von Gründen kostenfrei zu lösen. Zu diesem Zweck soll der Verbraucher vom Unternehmer ein Musterwiderrufsformular erhalten.
Die Richtlinie muss von den Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland ist das entsprechende Umsetzungsgesetz am 13.6.2014 in Kraft getreten.
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