Kategorie: DS-GVO
Verantwortliche müssen auf Anfrage der Aufsichtsbehörden nachweisen können, dass Sie ein Recht an den vorhandenen Daten haben, entweder auf der Basis eine Einwilligung oder einer Rechtsgrundlage. Für diesen Fall müssen Online-Händler zu jedem Datensatz eine entsprechende Dokumentation vorhalten.
« Zurück zum Glossar