Kategorie: DS-GVO
Ist ein Unternehmen in mehreren EU-Ländern tätig, ist nur die Aufsichtsbehörde am Sitz der Hauptniederlassung für datenschutzrechtliche Angelegenheiten zuständig. Betroffene können sich mit Beschwerden aber weiterhin an die Datenschutzaufsichtsbehörde am Wohnsitz wenden. Sobald mehrere Mitgliedsstaaten betroffen sind, werden deren Datenschutzaufsichtsbehörden miteinbezogen.
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