Als Newsletter werden Rundschreiben bezeichnet, die an eine Vielzahl von Empfänger versendet werden. Im Online-Handel werden sie verwendet, um die Kunden, die den Web-Shop des Absenders bereits besucht und sich angemeldet haben, über Neuerungen oder aktuelle Angebote zu informieren. Bei der Versendung von Newslettern an die bei der Anmeldung angegebene E-Mail-Adresse des Kunden werden allerdings datenschutzrechtlichen Aspekte relevant. Werden Newsletter zu Werbezwecken an Bestandskunden versendet, ist dafür meist eine Einwilligung des Empfängers erforderlich.
Für die Versendung von Newslettern auf elektronischem Weg über E-Mail ist die Verwendung der angegebenen E-Mail-Adresse des Kunden erforderlich. Dabei handelt es sich um ein personenbezogenes Datum im Sinne des Datenschutzrechts. Als solches unterliegt sie den Regelungen des Telemediengesetzes.
Um personenbezogene Daten zu verwenden (beispielsweise zur Versendung einer E-Mail), ist entweder ein gesetzlicher Erlaubnistatbestand oder die Einwilligung des Betroffenen erforderlich. Für die Versendung von Newslettern liegt nur in Ausnahmefällen ein Erlaubnistatbestand vor. Nämlich dann, wenn der Absender und der Empfänger in Geschäftsbeziehungen stehen und mit dem Newsletter für solche Produkte geworben werden soll, die dem vom Empfänger bereits erworbenen wurden oder diesen ähnlich sind.
Ist das nicht der Fall, muss der Empfänger der Versendung des Newsletters zustimmen.
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