Marken dienen der Kennzeichnung von Produkten und Dienstleistungen eines Unternehmens. Der Begriff der Marke ist im Markengesetz (MarkenG) jedoch nicht einheitlich definiert. In § 3 MarkenG sind die als Marke schutzfähigen Zeichen benannt. Buchstaben und Zahlen, Wörter und Personennamen, Zeichen und Hörzeichen, etc. kann sich jedermann als Marke schützen lassen. Voraussetzung dabei ist natürlich, dass das Zeichen geeignet ist, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Die Schutzdauer einer eingetragenen Marke beträgt zehn Jahre und ist unbegrenzt jeweils um weitere zehn Jahre verlängerbar. Mit der Eintragung in das Register des deutschen Patent- und Markenamts erhält der Markeninhaber das ausschließliche Recht, die Marke zu benutzen. D.h. haben Sie sich Ihre Marke beim deutschen Patent und Markenamt schützen lassen und jemand versucht Ihre Marke zu kopieren oder nachzustellen, haben Sie möglicherweise einen Löschungs-, Unterlassungs- oder Schadensersatzanspruch nach dem Markengesetz. Dies kann ein sehr beruhigendes Gefühl sein, wenn Sie gerade eine sehr gute Geschäftsidee hatten und nicht möchten, dass Ihre Konkurrenz auf den gleichen Wagen aufspringt.
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Kategorie: E-Commerce