Gemäß § 5 Telemediengesetz (TMG) müssen Onlineshop-Betreiber auf Ihrer Website ein Impressum bereithalten, das leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar ist. Die Angabe eines Impressums ist wichtig, damit Ihre Kunden auch wissen, mit wem sie es zu tun haben. Außerdem muss eine ladungsfähige Anschrift genannt werden, damit eventuelle gerichtliche Ansprüche durchgesetzt werden können.
Sobald auf einer Website ein wirtschaftliches Interesse verfolgt wird, unterliegt man der Impressumspflicht. Also muss nicht nur in Onlineshops ein Impressum zu finden sein, sondern auch auf Websites, auf denen ein Unternehmen lediglich für Waren wirbt.
Um herauszufinden, welche Informationen sich in Ihrem Impressum wiederfinden müssen, haben wir für Sie auf unserer Homepage einen „Impressum-Assistent“ bereitgestellt. Hier können Sie allgemeine Angaben zu Ihrer Firma eintragen und der Assistent generiert ein Beispiel-Impressum, dem Sie die für Ihren Onlineshop relevanten Vorgaben entnehmen können.
Beachten Sie bitte:
Der „Impressum-Assistent“ ist nicht in der Lage, eine adäquate Rechtsberatung zu ersetzen, da er ausschließlich vorgefertigte Muster verwendet. Schon aus diesem Grund erfolgt die Benutzung ausschließlich auf eigenes Risiko des Anwenders. Gerade in komplexeren Angelegenheiten (wie etwa bei einer Gesellschaft in Liquidation) wird daher empfohlen, eine im Wettbewerbs- und IT-Recht geschulte Kanzlei zu kontaktieren. Selbstverständlich stehen wir Ihnen hierzu gerne zur Verfügung.
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