Kategorie: DS-GVO
Hier eine Übersicht über die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen:
6 Jahre:
- Angebote sofern zu Auftrag geführt haben
- Bestell- und Auftragsunterlagen
- Darlehensunterlagen (Nach Vertragsablauf)
- Lieferscheine
- Dauerauftragsunterlagen (sofern nicht Buchungsgrundlage, nach Vertragsablauf)
- Geschäftsbriefe (Ausgenommen Gutschriften & Rechnungen)
- Sich auf konkrete Geschäfte bezogene Korrespondenz
- Auch E-Mails
- Handelsbriefe(Ausgenommen Gutschriften & Rechnungen)
- Mahnungen & Mahnbescheide
- Überstundenlisten
- Vermögenswirksame Leistungen (soweit nicht Buchungsbelege)
- Verträge(Sofern nicht Buchungsbelege)
- Frachtbriefe
- Fahrtenbücher
- Arbeitszeitenlisten
10 Jahre:
- Bestell- und Auftragsunterlagen
- Buchungsbelege
- Aktenvermerke
- Abrechnungsunterlagen
- Belege für die Offene Posten Buchhaltung
- Beitragsabrechnung zu Sozialversicherungsträgern
- Kreditunterlagen nach Ablauf von Kreditvertrag
- Lieferscheine
- Lohnbelege
- Telefonkostennachweise
- Zollbelege
- Arbeitsanweisungen für elektronische Buchführung
- Rechnungen(Ausgangs- wie Eingangs)
- Bankbelege
- Doppel von Rechnungen
- Gehaltlisten
- Geschäftsberichte
- Gutschriften
- Handelsbücher
- Kassenberichte / -bücher
- Kontenpläne & Kontenplanänderungen
- Kontoauszüge
- Lohnlisten
- Quittungen
- Reisekostenabrechnung
- Steuerunterlagen- und -erklärungen
- Überweisungsbelege
- Verkaufsbücher
- Debitorenliste(sofern Bilanzunterlagen)
- Fahrkostenerstattungsunterlagen
- Nachnahmebelege
- Verbindlichkeiten
- Prozessakten
Besondere Verjährungsfristen:
- Personalakten
- Bis zur Verjährung von Ansprüchen des Arbeitsnehmer
- Im Normalfall 3 Jahre ab Fälligkeit des Anspruchs und Kenntnis des Gläubigers
- Entgeltunterlagen, Beitragsabrechnungen und Beitragsnachweise sowie für Bescheinigungen für den Arbeitnehmer
- Ablauf des auf die letzte Betriebsprüfung folgenden Kalenderjahrs
- Eintragungen zum Mutterschutz und Jugendarbeitsschutzgesetz
- 2 Jahre nach letzter Eintragung
- Unterlagen der gesetzlichen Unfallversicherung, sofern für Beitragsrechnung relevant
- 5 Jahre