Im Fernabsatzrecht ist geregelt, in welcher Form der Verkäufer den Käufer über seine Rechte aufklären muss. Das Fernabsatzrecht findet bei allen Telefon- und Internetverkäufen Anwendung. Durch das Fernabsatzrecht soll der Verbraucherschutz sichergestellt werden, insbesondere durch die dem Unternehmer obliegenden Informationspflichten und durch ein dem Verbraucher obliegendem Lösungsrecht.
Kauft also ein Kunde in Ihrem Online-Shop ein, muss er über viele Sachen aufgeklärt werden.
Hierzu zählt unter anderem das Widerrufsrecht. Der Kunde muss darüber informiert werden, innerhalb welcher Frist er seinen Kauf widerrufen kann. Zudem müssen Angaben zu den Versandkosten gemacht werden. Hier ist nicht nur ein kurzer Hinweis auf die Versandkosten ausreichend, sondern jeder Betrag, der erhoben wird, muss einzeln aufgeführt sein. Gleiches gilt für die Rücksendekosten. Zudem muss der Onlinehändler Angaben zum Wertersatz machen. Er muss den Käufer bei Vertragsabschluss auf seine Wertersatzplicht hinweisen, den er zu leisten hat, soweit er die Ware in einer Art und Weise genutzt hat, die über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise hinausgeht.
Bei all diesen Informationen rund um das Widerrufsrecht, die Versandkosten und die Rücksendekosten kann schon mal schnell etwas vergessen werden. Damit Ihnen das nicht passiert, stellen wir Ihnen die passenden Rechtstexte, in denen das Fernabsatzrecht volle Berücksichtigung findet, zusammen.
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