Die Endpreisangabe ist für die Auszeichnung der angebotenen Waren im Online-Shop wichtig. Denn die Preisangabenverordnung (PAngV) verpflichtet den Shop-Betreiber, seine Waren entsprechend zu kennzeichnen. Das gilt auch für Werbeanzeigen innerhalb derer Preisangaben gemacht werden. Auch dort muss der Endpreis ausgewiesen werden.
Unter Endpreis ist das tatsächlich zu zahlende Gesamtentgelt zu verstehen, also der Warenpreis zuzüglich sämtlicher weiteren Kostenbestandteile, wie Liefergebühren, Steuern, etc. Dieser muss genau bezeichnet werden, „ca.-Angaben“ sind also unzulässig. Daneben muss der Endpreis dem Angebot eindeutig zuzuordnen sein, leicht erkennbar und deutlich lesbar oder sonst gut wahrnehmbar sein. Wie genau das auf der Shop-Seite gewährleistet werden kann, kann im WhitePaper zur „Preisangabenverordnung“ nachgelesen werden.
« Zurück zum Glossar