Eine auf freiwilliger Entscheidung beruhende Handlung, die auf eindeutigem Hinweis des Unternehmens basiert, mit der der Betroffene der Verarbeitung seiner personenbezogenen Daten zustimmt.
Eine Einwilligung muss nach der DS-GVO bei jeder Verarbeitung personenbezogener Daten vom Betroffenen erteilt werden. Der Betroffene muss künftig informiert werden, worin er einwilligt und auf eine Widerrufsmöglichkeit hingewiesen werden. Die Einwilligung hat freiwillig und durch eine eindeutige Handlung zu erfolgen (z.B. durch das Setzen eines Häkchens). Einmal erteilte Einwilligungen müssen jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden können müssen. Neu ist die Vorgabe, dass der Widerruf so einfach erfolgen können muss wie die Einwilligungserteilung. Achtung: Bereits eingeholte Einwilligungen behalten ihre Wirksamkeit nur, wenn sie der neuen Rechtslage angepasst werden.
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