Wird auf eine Abmahnung nicht ausreichend reagiert, riskiert man den Erlass einer einstweiligen Verfügung. Wir wollen Ihnen an dieser Stelle näher bringen, was eine einstweilige Verfügung für Ihren Onlinehandel bedeuten kann.
Stellen Sie sich einmal vor, Sie haben aufgrund eines kleinen Fehlers in Ihrer Internetpräsenz eine berechtigte Abmahnung erhalten. Im Falle einer berechtigen Abmahnung haben Sie die Kosten des abmahnenden Anwalts zu tragen, die sich nicht selten zwischen 500 € und 1.000 € bewegen. Das alleine ist schon ärgerlich und teuer genug, doch darüber hinaus werden Sie aufgefordert, eine Unterlassungserklärung abzugeben. Nicht jeder weiß, wozu er eine solche Unterlassungserklärung abgeben soll und geht davon aus, dass mit Zahlung der Abmahnkosten der Fall abgeschlossen ist. Sollten Sie nun aus Unwissenheit oder anderen Gründen die Unterlassungserklärung nicht abgeben, kann dies gerichtlich geahndet werden, z.B. durch eine einstweilige Verfügung.
Eine einstweilige Verfügung ist ein Instrument des vorläufigen Rechtsschutzes. Sie ist eine vorläufige Entscheidung des Gerichts, die der Sicherung eines nicht auf Geld gerichteten Anspruchs bis zur endgültigen Entscheidung dient. Zum Erlass einer solchen einstweiligen Verfügung muss es jedoch nicht kommen, denn auf unsere Rechtstexte geben wir eine Haftungsübernahmegarantie bis zur ersten Instanz.
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