Die genaue Bezeichnung der E-Commerce-Richtlinie lautet Richtlinie 2000/31/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 8. Juni 2000 über bestimmte rechtliche Aspekte der Dienste der Informationsgesellschaft, insbesondere des elektronischen Geschäftsverkehrs, im Binnenmarkt („Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr“). Sie wurde zur Sicherstellung des elektronischen Geschäftsverkehrs zwischen den EU-Mitgliedstaaten geschaffen. Aufgrund der E-Commerce Richtlinie sind eine Vielzahl deutscher Gesetze geändert und erlassen worden. Einige der Vorgaben der E-Commerce-Richtlinie finden sich im heute geltenden Telemediengesetz (TMG) wieder. Da unter den Begriff der Telemedien auch Onlineshops, Webportale, Online-Auktionshäuser, etc. fallen, sind die Regelungen des TMG von den Betreibern zu beachten. Onlineshop-Betreiber müssen nach dem Telemediengesetz bestimmte Informationspflichten erfüllen. Kommen Sie diesen Pflichten nicht nach, setzen Sie sich der Gefahr aus, abgemahnt zu werden. Die für Onlineshop-Betreiber relevanten Regelungen des TMG finden in den Rechtstexten von Protected Shops vollste Berücksichtigung. Als Kunde von Protected Shops können Sie sicher sein, dass Ihre Rechtstexte den gesetzlichen Vorgaben genügen und Sie vor Abmahnungen wegen unzureichender Rechtstexte geschützt sind. Erwerben Sie noch heute ein Schutzpaket von Protected Shops und machen Sie Ihr Online-Business abmahnsicher.
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Kategorie: E-Commerce